Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte (Butzbach) Abmahnung Culcha Candela (Hanno Graf u.a.) sowie Bushido

Bushido und Culcha Candela Abmahnung jetzt durch Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach

Bushido und Culcha Candela lassen wieder einmal durch eine Anwaltskanzlei urheberrechtliche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken. Aufgefallen ist uns, dass die früher mit diesen Abmahnungen beauftragte Kanzlei aus Linden sich "geteilt" hat und die neuen Abmahnungen nunmehr durch die insoweit neu formierte Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach ausgesprochen werden. Butzbach und der Standort der früheren Kanzlei Linden liegen nur knapp über 10 Kilometer auseinander. Auch die Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte ähneln stark den Abmahnungen der früheren Kanzlei. Die Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirko Lenz waren bislang in der zuvor beauftragten Anwaltskanzlei tätig.
Die Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte mahnen anders als die meisten anderen Kanzleien, die in diesem Bereich tätig sind, nicht im Auftrag der bekannten Plattenlabels ab, sondern im Auftrag der Künstler. Dabei handelt es sich um Bushido einerseits und Culcha Candela andererseits. Abmahnungen "der Gruppe Culcha Candela" erfolgten bislang im Namen aller Bandmitglieder, also Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek. Bushido Songs wurden zum Teil von Bushido selbst, zum Teim auch im Auftrag seines Plattenlabels Ersguterjunge GmbH ausgesprochen.
Songs sowohl von Bushido als auch von Culcha Candela sind immer wieder erfolgreich und schaffen es zum Teil ganz nach vorne in den Charts. Allerdings laden auch viele Personen ohne Genehmigung von Bushido beziehungsweise Culcha Candela deren Musik aus dem Internet herunter. Bushido und Culcha Candela gehen seit längerer Zeit gegen diese Personen vor und lassen diesen über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung zukommen. Wir wollen hier eine solche Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte einmal näher darstellen.

Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte Abmahnung Culcha Candela (Hanno Graf u.a.) bzw. Bushido: um was geht es hier eigentlich?

Viele Betroffene wundern sich, wenn sie ein solches Schreiben erhalten. Sie haben ein Schreiben eines Anwalts, den sie nicht kennen, im Briefkasten und dieser Anwalt fordert einen vergleichsweise hohen Betrag. Viele Personen lassen das Schreiben dann einfach liegen, weil sie sich die Forderung nicht erklären können. Das ist jedoch ein großer Fehler, denn hierdurch können die Zahlungen viel höher werden. Auch im Musikbereich kommt es imemr wieder vor, dass Personen, die eine solche Abmahnung ignoriert haben, einige Wochen später eine einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher zugestellt bekamen. Hier waren dann deutlich höhere Kosten entstanden und das muss wirklich nicht sein!
In der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss eine urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme von Bushido oder Culcha Candela illegal verbreitet worden sein soll. Das Ganze soll über eine Tauschbörse erfolgt sein. Viele Personen, die eine solche Tonaufnahme "kostenlos" im Internet herunterladen, wissen nicht, dass sie hierdurch den Song automatisch verbreiten. Und das ist nicht nur in Deutschland verboten, sondern kann auch entdeckt werden und zu solchen Abmahnungen führen.

Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte Abmahnung Culcha Candela (Hanno Graf u.a.) bzw. Bushido: was will man von mir?

Man will zunächst einmal Geld von Ihnen und zwar eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass es um eine einzige Tonaufnahme geht. Insgesamt fordert man an Anwaltskosten für die Abmahnung der Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte sowie Schadensersatz für Culcha Candela bzw. Bushido einen Betrag in Höhe von
€ 400,00

Dies soll zum Ausgleich dafür sein, dass Sie die genannte Tonaufnahme über Ihren Anschluss verbreitet haben. Dies zumindest ist der Vorwurf. Ob die Ansprüche berechtigt sind, zumal in dieser Höhe, muss gründlich geprüft werden.
Außerdem sollen Sie gegenüber den Bandmitgliedern von Culcha Candela (Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek) bzw. Bushido eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung ist der Abmahnung praktischerweise gleich beigefügt. Diese sollten Sie jedoch auf keinen Fall so wie sie ist unterschreiben, dann ansonsten verpflichten Sie sich gleich zur Zahlung von € 400,00 und haben keine Möglichkeit mehr, die Zahlung zu verhindern.

Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte Abmahnung Culcha Candela (Hanno Graf u.a.) bzw. Bushido: was soll ich jetzt tun?

Genauso falsch wie es ist, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ist es falsch, gar nicht zu reagieren. Dies kann zu einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs führen, was schnell einige Tausend Euro kostet - diese kommen dann zu den geforderten € 400,00 hinzu! Außerdem besteht bei solchen Abmahnungen grundsätzlich die Gefahr weiterer Abmahnungen, da die genannte Tonaufnahme sich typischerweise auf einem Sampler oder einem Chartcontainer befindet, der komplett aus dem Internet herunter geladen wurde. Hier geht es ausschließlich um eine einzige Tonaufnahme. Dafür will man die erwähnten € 400,00. Wenn jedoch neben dieser Tonaufnahme noch weitere Tonaufnamen über Ihren Anschluss getauscht wurden - ob durch Sie selbst oder durch Familienangehörige, Freunde oder Besucher - drohen weitere Abmahnungen mit ähnlichen finanziellen Forderungen. Dies sollte auf alle Fälle verhindert werden!
Um hier nicht zu riskieren, viel mehr zu zahlen als unbedingt notwendig, sollte man sich gleich anwaltlichen Beistand holen. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die insgesamt berechtigt ist oder nicht. Im letzten Fall sollte eine Zahlung ganz verweigert werden. Sollte die Abmahnung jedoch berechtigt sein, kann so gut wie immer eine deutlich reduzierte Zahlung erreicht werden.
Wir haben bereits mehrere Tausend Betroffene erfolgreich vertreten, die eine solche Abmahnung erhalten haben. Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall. Sie können uns in einem kurzen Telefonat Ihren Fall zunächst unverbindlich schildern und erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn Sie sich dafür entscheiden, uns zu beauftragen, entstehen Ihnen Gebühren. Diese teilen wir Ihnen natürlich zuvor mit.


Eingestellt am 13.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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