Kanzlei Hoesmann Abmahnung Bildrechtsnutzung - Verstoß gegen das Urheberrecht

Bildrechte-Abmahnung der Kanzlei Hoesmann im Auftrag eines Fotografen

Unserer Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann aus Berlin im Auftrag eines Fotografen zur Prüfung vorgelegt. In der Abmahnung wird der Vorwurf der unberechtigten Bildnutzung erhoben. So ist auch in der Betreffzeile in der Überschrift folgender Betreff angegeben:
Bildrechtsnutzung - Verstoß gegen das Urheberrecht

Da in letzter Zeit nach unserem Eindruck Foto-Abmahnungen bzw. Bilder-Abmahnungen zunehmen, wollen wir Ihnen die aktuelle Abmahnung der Berliner Kanzlei Hoesmann einmal näher vorstellen.

Abmahnung Kanzlei Hoesmann Bildrechte: um was geht es?

In der Abmahnung teilt die Kanzlei Hoesmann mit, einen bestimmten Fotografen bzw. sonstigen Inhaber von Bildrechten anwaltlich zu vertreten. In dem hier beschriebenen Fall geht es um einen (zumindest semi-) professionellen Fotografen. Eine Vollmachtsurkunde war der hier besprochenen Abmahnung der Kanzlei Hoesmann nicht beigefügt. Regelmäßig ist es jedoch ausreichend, wenn - wie hier durch die Kanzlei Hoesmann erfolgt - die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert wird.

Bildrechte-Abmahnung der Kanzlei Hoesmann: um was geht es?

In der Abmahnung der Kanzlei Hoesmann erhebt die Kanzlei den Vorwurf, dass ein Bild des Fotografen unberechtigt verwendet worden sein soll. In dem hier besprochenen Beispielsfall wurde ein bestimmtes Foto auf einer gewerblichen Facebook-Seite verwendet. Um welches Foto genau es sich handelt, kann der als Anlage beigefügten Unterlassungserklärung entnommen werden.
An dem Lichtbild, um das es geht, stehen nach den Angaben in der Abmahnung die entsprechenden Nutzungsrechte dem Mandanten der Kanzlei Hoesmann zu. Dieser nimmt die unberechtigte Nutzung seiner Lichtbilder bzw. Fotos nicht hin und lässt daher über die Kanzlei Hoesmann eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen.

Bildrechte-Abmahnung der Kanzlei Hoesmann: welche Ansprüche werden verfolgt?

In der hier besprochenen Abmahnung werden diverse Ansprüche des Fotografen geltend gemacht. In der Abmahnung werden Sie durch die Kanzlei Hoesmann zur Unterlassung sowie zur Auskunftserteilung aufgefordert. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunftsteilung soll die Angelegenheit weitgehend kostengünstig außergerichtlich abgewickelt werden können, ohne dass es einer kostenpflichtigen Inanspruchnahme von Gerichten bedarf. Eine Unterlassungserklärung ist als Muster beigefügt, wobei es Ihnen freisteht, eine selbst formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese muss dann freilich auch den von den Gerichten aufgestellten Vorgaben genügen.
Konkrete finanzielle Forderungen werden in der hier besprochenen Abmahnung der Kanzlei Hoesmann nocht nicht beziffert. Eine Bezifferung erfolgt üblicherweise, nachdem die Unterlassungserklärung abgegeben und eine Auskunft erteilt wurde.

Bildrechte-Abmahnung der Kanzlei Hoesmann: was tun?

Die in Bildrechte-Abmahnungen gesetzten Fristen sind oftmals sehr kurz. In der hier besprochenen Abmahnung ist die Frist kurz, aber nicht unangemessen kurz. Eine Reaktion sollte unbedingt innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen. Andernfalls droht eine gerichtliche Geltendmachung. Bei der Kanzlei Hoesmann handelt es sich um eine hochspezialisierte Kanzlei, bestehend aus Rechtsanwalt und Kanzleinhaber Tim Hoesmann sowie der angestellten Rechtsanwältin Nadine Mannshardt. Wird die Frist durch Sie versäumt, weiß die Kanzlei Hoesmann, was zu tun ist, um die Ansprüche des eigenen Mandanten gerichtlich durchzusetzen. Für Sie wird es dann deutlich teurer.
Sie sollten jedoch auch nicht ohne vorherige Beratung eine Erklärung unterschreiben, an die Sie dann langfristig gebunden sind. Sie sollten daher die Abmahnung in Ihrem Einzelfall durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt überprüfen lassen. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Seite, sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann im Auftrag eines Fotografen erhalten haben.


Eingestellt am 27.06.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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