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Kornmeier Abmahnung Rasch Rechtsanwälte EMI Music: Evanescence - Evanescence
EMI Music Abmahnung für Musikalben von Evanescence
Die Alternative-Rock bzw. Nu-Metal Band Evanescence aus dem amerikanischen Little Rock in Arkansas ist seit vielen Jahren bereits populär und hatte im Jahr 2003 ihren Durchbruch. Evanescence wurde von der Sängerin Amy Hartzler und Ben Moody gegründet. Inspiriert wurde Evanescence durch die Musik von Jimi Hendrix und Björk. Die erste Platte brachte Evanescence im Jahr 1998 heraus, es erfolgten zahlreiche weitere Evanescence Alben. Der internationale Durchbruch gelang Evanescence im Jahr 2003, danach begann ein personeller Umbruch in der Band, der damit anfing, dass das Gründungsmitglied Ben Moody die Band verließ. Evanescence hat inzwischen mehrere Alben mit Gold- und Platin-Status herausgebracht. Im Jahr 2011 brachte Evanescence das neue Album mit dem gleichnamigen Titel Evanescence heraus.Evanescence EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: Die Alben
Aktuell erfolgen Abmahnungen an Titeln von Evanescence durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Evanescence steht bei Wind-Up Records unter Vertrag, die Verwertungsrechte an Evanescence-Alben in Deutschland liegen bei der Firma EMI Music. EMI Music lässt sich in Deutschland bei Abmahnungen durch die Kanzleien Rasch Rechtsanwälte sowie Kornmeier & Partner vertreten. Während Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälten im Auftrag der EMI Music überwiegend an ganzen Alben erfolgen, ist die Kanzlei Kornmeier & Partner von der Firma EMI Music damit beauftragt, einzelne Musiktitel abzumahnen. Dies führt dazu, dass Abmahnungen der EMI Music durch die Kanzlei Rasch Rechsanwälte und die Kanzlei Kornmeier & Partner erfolgen können.Derzeit erfolgen für Evanescence Songs jedoch soweit uns bekannt ist ausschließlich Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Bei diesen Abmahnungen im Auftrag der EMI Music geht es das 2011 erschienene Album:
Evanescence - Evanescence
Auch für die vor 2011 erschienenen Alben von Evanescence können Abmahnungen erfolgen.
Evanescence EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: was will man von mir?
Da EMI Music Abmahnungen an Evanescence Titeln uns derzeit ausschließlich von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vorliegen, schildern wir an dieser Stelle vor allem die Forderungen, die in den Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte erhoben werden. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert in den Abmahnungen wegen Evanescence Titeln für die EMI Music üblicherweise eine Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music Germany GmbH & Co. KG sowie die Zahlung von pauschal€ 1.200,00
Sofern die Abmahnung für die EMI Music von der Kanzlei Kornmeier & Partner verfasst sein sollte, dürfte es um einen einzelnen Song gehen. In diesem Fall fodert die Kanzlei Kornmeier & Partner üblicherweise ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Der geforderte Betrag ist geringer, es geht ja auch nicht um ein ganzes Album, sondern nur um einen einzigen Titel hieraus. In diesem Fall wird in der Abmahnung von Kornmeier & Partner ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00
gefordert.
Evanescence EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: was jetzt?
Auch wenn es im Einzelfall sicherlich schwer fällt: Verfallen Sie jetzt bitte nicht in Panik, sondern überlegen Sie sich eine Strategie. Die meisten Fehler werden erfahrungsgemäß direkt nach Erhalt der Abmahnung gemacht. Wenn man die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickt und vielleicht sogar eine Vergleichsannahmeerklärung, die der Abmahnung beiliegt, kommt man aus der Verpflichtung zur Zahlung kaum noch heraus. In vielen Fällen ist zwar eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte jedoch sof formuliert sein, dass weitere Abmahnungen der Firma EMI Music insgesamt verhindert werden. Denn wie oben geschildert verschickt grundsätzlich für die EMI Music nicht nur die Kanzlei Reschtsanwälte Abmahnungen, sondern auch die Kanzlei Kornmeier & Partner. Und böse Überraschungen gilt es zu verhindern!Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an! Wir helfen sofort!
Eingestellt am 19.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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