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Kornmeier Abmahnung Rasch Rechtsanwälte EMI Music: Helene Fischer
EMI Music Abmahnung für Titel von Helene Fischer
Helene Fischer ist seit Jahren eine bekannte Größe im Bereich der Volksmusik. Geboren wurde Helene Fischer im Jahr 1984 in Russland. 1988 zogen die Eltern von Helene Fischer nach Deutschland. Helene Fischer´s Mutter nahm nach ersten "Gehversuchen" ihrer Tochter im Musikbereich Kontakt zu einem Produzenten auf und Helene Fischer erhielt einen Plattenvertrag.Im Jahr 2005 erfolgte ein erster Fernsehauftritt von Helene Fischer in der ARD-Sendung "Hochzeitsfest der Volksmusik". Seither folgten unzählige Auftritte. Helene Fischer hat bis heute (Stand: Oktober 2011) insgsamt 5 Alben herausgebracht. Inzwischen gibt es auch ein "Best Of" Album von Helene Fischer. Außerdem erhielt Helene Fischer bislang mehrere Echos.
Helene Fischer EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: Die Titel
Unter Vertrag ist Helene Fischer bei der Firma EMI Music. Die EMI Music Germany GmbH lässt sich durch die Kanzleien Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg und Kornmeier & Partner aus Frankfurt anwaltlich vertreten. Beide dieser Kanzleien verschicken im Auftrag der Firma EMI Music Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, ein bestimmtes Werk von EMI Music illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Bei Werken von Helene Fischer handelt es sich in den Abmahnungen um folgende Alben:Helene Fischer: Best Of
Helene Fischer: Best Of Live - So Wie Ich Bin (Audio)
Helene Fischer: Best Of Live - So Wie Ich Bin (Audio)
Die unserer Kanzlei vorliegenden Helene Fischer Abmahnungen der EMI Music kommen von der Kanzlei Rasch. Soweit für uns ersichtlich erfolgen für Helene Fischer Songs noch keine Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten, können Sie uns dies gerne mitteilen.
Helene Fischer EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: Die Forderung
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, welche die Abmahnungen verschickt, fordert in ihren Abmahnschreiben üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag beträgt bei aktuellen EMI Music Abmahnungen der Kanzlei Rasch regelmäßig€ 1.200,00
Bei einer EMI Music Abmahnung, die wir Anfang Oktober erhielten, forderte die Kanzlei für 2 Alben (Helene Fischer: Best Of und Helene Fischer: Best Of Live - So Wie Ich Bin) sogar einen Betrag in Höhe von
€ 1.800,00
Helene Fischer EMI Music Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner: was tun?
Sofern Sie tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entweder selbst begangen haben oder aber diese über Ihren Anschluss erfolgt ist, sollte regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine Zahlung in der in der Abmahnung geforderten Höhe halten wir jedoch für überzogen.Sofern über Ihren Anschluss noch weitere Titel von Helene Fischer oder anderer Künstler getauscht wurden, die bei EMI Music unter Vertrag stehen, sollte dies bei der Formulierung der Unterlassungserklärung berücksichtigt werden, um sicherzugehen, nicht noch weitere Abmahnungen der EMI Music GmbH - durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte oder Kornmeier & Partner - zu erhalten.
Abmahnung erhalten?
Wir helfen unbürokratisch und sofort!
Eingestellt am 18.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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