MIRCOM Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Augsburg: Lesbian Oil Orgy 3

Lesbian Oil Orgy 3 Abmahnung Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg

Tausende Betroffene haben in den letzten Jahren bereits Post von der Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten. Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt im Auftrag diverser Firmen Abmahnungen an Internetnutzer. Dabei wird die Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Film vorgeworfen. Während es auch einige Abmahnungen wegen "normaler Filme" durch Negele Zimmel Greuter Beller gibt, liegt ein deutlicher Schwerpunkt dieser Kanzlei auf Abmahnungen wegen Erotikfilmen bzw. Pornofilmen. Einer der Auftraggeber für derartige Abmahnungen ist die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., Sitz der Firma ist auf Zypern.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung: um was geht es?

Es erfolgen Abmahnungen wegen der unterschiedlischsten Filme im Auftrag der verschiedensten Rechteinhaber. Ein Betroffener, der inzwischen von unserer Kanzlei vertreten wird, erhielt vor kurzem eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Dabei ging es um folgenden Film:
Lesbian Oil Orgy 3
.
Wie in zahlreichen anderen Fällen soll der Mandant € 900,00 bezahlen, weil er den Film Lesbian Oil Orgy 3 illegal über eine Tauschbörse verbreitet haben soll.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung 2013: was tun?

Dieser Fall zeigt (wieder einmal!), dass der Trend zu Folgeabmahnungen bei der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auch im Jahr 2012 ungebrochen weiter anhält. Wer nicht bis ins Unendliche bezahlen will sollte daher gleich bei der ersten Abmahnung aufpassen. Ansonsten drohen zahlreiche weitere Abmahnungen. Denn Filme wie Lesbian Oil Orgy 3 sind nicht nur schnell im großen Stil gedreht, sondern genauso schnell im Bündel heruntergeladen.
Gerne erstellen wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung, die diesen Folgeabmahnungen vorbeugt. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. In aller Regel ist entweder überhaupt nichts oder ein deutlich reduzierter Betrag zu bezahlen.


Eingestellt am 22.05.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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