Machine Gun Preacher Abmahnung Waldorf Frommer

Waldorf Frommer Film Abmahnung: Machine Gun Preacher

Der Film Machine Gun Preacher ist eine Actionfilm-Biographie über Sam Childers und seine Wandlung von einem toughen Biker zu einem Prediger. In Machine Gun Preacher werden durch Rebellen verübte Gräueltaten im Sudsudan thematisiert.
Machine Gun Preacher kam im September 2011 in die Kinos und wird seit August 2012 auf DVD vertrieben. Die Verwertungsrechte hat die Universum Film GmbH.

Machine Gun Preacher Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Ihnen wird ein
"Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"

vorgeworfen. Aufgrund Ermittlungen der ipoque GmbH sei es beweissicher dokumentiert, dass über Ihren Anschluss der Film
Machine Gun Preacher

illegal verbreitet wurde. Hierfür sollen Sie - so die Ausführungen in der Abmahnung - als Anschlussinhaber haften.

Machine Gun Preacher Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

Die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung beträgt
€ 956,00

Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Alleine diese Woche haben wir mehrere Machine Gun Preacher Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. In keiner der Abmahnungen fanden wir umfassende rechtliche Ausführungen, die beide Seiten der Medaille beleuchten. So fehlte in jeder der uns vorglegten Abmahnung ein Hinweis auf das Morpheus-Urteil des BGH vom 15.11.2012, mit dem der BGH die Rechtslage an einigen Stellen zu Recht wieder gerade gerückt hat.

Machine Gun Preacher Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Bezug auf den Film Machine Gun Preacher erhalten haben, sollten Sie daher auf alle Fälle zunächst durch einen eigenen Anwalt die Rechtslage in Ihrem Einzelfall klären lassen. Liegt eine Haftung vor und ist eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese so formuliert werden, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen anderer Filme ausscheiden.
Der in einer solchen Abmahnung geforderte Betrag kann bei richtiger Strategie im Übrigen gesenkt werden. In vielen Fällen sollte sicherlich keine Zahlung erfolgen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.


Eingestellt am 07.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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