Majestic Filmverleih GmbH Abmahnung WF: Klitschko

WF Abmahnung Majestic Filmverleih GmbH: Klitschko

Die Kanzlei Waldorf Frommer (WF) ist wohl die größte Kanzlei, die urheberrechtliche Abmahnungen wegen sog. Filesharing verschickt. Einer der Auftraggeber von WF, der bereits seit Jahren Abmahnungen verschicken lässt, ist die Firma Majestic Filmverleih GmbH. Das Repertoire an Filmen der Majestic Filmverleih GmbH ist recht umfassend, dementsprechend erfolgen auch zahlreiche Abmahnungen für die Majestic Filmverleih GmbH, je nachdem welche Filme gerade aktuell sind. Derzeit machen Abmahnungen an dem Film Klitschko die Runde.

Majestic Filmverleih GmbH Abmahnung WF: um was geht es?

Die Majestic Filmverleih GmbH hat die Verwertungsrechte an Filmen. Daher betreffen die Abmahnungen allesamt Filme. Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen für den Film:
Klitschko

Der Film Klitschko handelt von Wladimir und und Vitali Klitschko, die wohl berühmesten Boxbrüder aller Zeiten.

Majestic Filmverleih GmbH WF: was wird gefordert?

WF behauptet in der Abmahnung, über Ihren Internetanschluss sei eine Urheberrechtsverletzung begangen worden. Für diese vorgeworfene Urheberrechtsverletzung fordert WF die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Majestic Filmverleih GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 956,00

Diese Forderung wird mit € 506,00 Anwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz begründet. Mit dieser Zahlung sollen alle Ansprüche von WF bzw. der Majestic Filmverleih GmbH aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Klitschko abgegolten sein.

Majestic Filmverleih GmbH WF: was tun?

Wie bei jeder Abmahnung sollte unbedingt eine Prüfung stattfinden, ob diese auch berechtigt ist. Dann sollte man sich darüber Gedanken machen, den finanziellen Schaden aus einer solchen Abmahnung in Grenzen zu halten. Daher gilt es zwei Dinge zu beachten:
1. Eine Unterlassungsklage / Einstweilige Verfügung sollte unbedingt verhindert werden!
2. Folgeabmahnungen sollten ebenso unbedingt verhindert werden!

Eine Unterlassungsklage bzw. einstweilige Verfügung kann ich verhindern, indem ich eine Unterlassungserklärung abgebe. Folgeabmahnungen kann ich damit in aller Regel jedoch nicht verhindern. Zumindest nicht mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung von WF oder selbst gebastelten modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Folgeabmahnungen drohen immer dann, wenn neben dem Film Klitschko noch weitere Filme/Hörbücher/Musikalben etc. herunter geladen wurden, ob vom Anschlussinhaber (dem Empfänger der Abmahnung) selbst oder von dritten Personen.
Wichtig ist daher eine anwaltliche Vertretung durch einen Fachmann, der die Vorgehensweise von WF kennt und auch weiß, wie man Folgeabmahnungen verhindern kann. Durch eine sauber formulierte Unterlassungserkärung kann dies gelingen. Und nicht zuletzt: Die finanziellen Forderungen halten wir überzogen, in der Regel lassen sich die Forderungen von WF reduzieren.


Eingestellt am 14.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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