Malibu Media LLC Abmahnung Late for Work durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Late for Work: Abmahnungen und die Kanzlei Fareds[

Wer in der letzten Zeit den Film Late for Work im Internet "kostenlos" herunter geladen hat, der geht im wahrsten Wortsinn ein gefährliches Spiel ein: Er riskiert, eine Abmahnung der hierfür bekannten Kanzlei Fareds im Auftrag des Rechteinhabers, der Firma Malibu Media LLC, zu erhalten. In der Abmahnung geht es dann um den Vorwurf der illegalen Verbreitung des Films Late for Work in einer Tauschbörse.

Malibu Media LLC Fareds Abmahnung Late for Work: was wird von mir gefordert?

Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Late for Work werden Sie in der Abmahnung durch die Kanzlei Fareds zum einen aufgefordert, einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 600,00

an die Kanzlei Fareds zu bezahlen. Außerdem sollen Sie sich gegenüber der Firma Malibu Media LLC im Rahmen einer Unterlassungserklärung verpflichten. Eine Unterlassungserklärung ist "praktischerweise" beigefügt. Mit Zahlung des geforderten Betrages sowie Abgabe der Unterlassungseklärung sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Late for Work abgegolten (allerdings nur diese!).

Malibu Media LLC Fareds Abmahnung Late for Work: was tun?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben. Denn damit und der fristgerechten(!!!) Zahlung von € 600,00 können Sie DIESE Angelegenheit tatsächlich abschließen. Wer jedoch zu spät zahlt oder gar nicht, riskiert die Geltendmachung eines etwa doppelt so hohen Betrages!
Unabhängig hiervon riskieren Sie auf jeden Fall weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds - im Auftrag der Firma Malibu Media LLC oder aber im Auftrag Dutzender weiterer Unternehmen, die ähnliche Filme wie Late for Work produzieren, vertreiben und mit großer Vorliebe abmahnen. Das muss nicht sein!
Gerne können wir Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung vertreten und Sie vor unnötigen finanziellen Risiken bewahren! Profitieren Sie von unserer großen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und der Abwehr unberechtigter Forderungen.


Eingestellt am 03.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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