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Multi Media Verlag GmbH (Dägeling) Abmahnung Die lustige Witwe U+C Rechtsanwälte
Urheberrechtliche Abmahnungen U+C Rechtsanwälte für die Multi Media Verlag GmbH
Nachdem wir vor einiger Zeit eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte vorgelegt bekamen, erreichen unsere Kanzlei nunmehr wieder zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen von U+C. Derartige Abmahnungen haben wir in den letzten Jahren immer wieder und in großer Anzahl bearbeitet. Der aktuelle Auftraggeber ist auch nicht neu. Es handelt sich um die Multi Media Verlag GmbH mit Sitz in Dägeling. Wie zahlreiche andere Auftraggeber von U+C Rechtsanwälte auch ist die Multi Media Verlag GmbH die Inhaberin der Verwertungsrechte an Filmen.Multi Media Verlag GmbH Abmahnung U+C Rechtsanwälte: um was geht es?
In einer uns vorliegenden Abmahnung geht es um den FilmDie lustige Witwe
Der Film Die lustige Witwe soll illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen und hierdurch gleichzeitig verbreitet und damit einer unbegrenzten Personenzahl öffentlich zugänglich gemacht worden sein. In anderen U+C Abmahnungen für die Multi Media Verlag GmbH geht es um weitere Filme, der Vorwurf ist dabei vergleichbar.
Bei vielen Porno-Abmahnungen hatten wir in den letzten Jahren so unsere Zweifel. Der Film Die lustige Witwe soll über eine Tauschbörse verbreitet worden sein.
Für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem jeweiligen Film, beispielsweise Die lustige Witwe wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gegenüber der Multi Media Verlag GmbH gefordert. Außerdem sollen Sie eine Zahlung in Höhe von
€ 650,00
leisten.
Update
Zwischenzeitlich liegen unserer Kanzlei zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH wegen des Films Die lustige Witwe oder anderer Pornos vor. Die Multi Media Verlag GmbH hat sicherlich eine Reihe unterschiedlicher weiterer Filme im Repertoire, daher ist die Gefahr von Folgeabmahnungen groß.
Multi Media Verlag GmbH Abmahnung U+C Rechtsanwälte Die lustige Witwe: was tun?
Aufgrund einer hohen Zahl Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die wir im Laufe der vergangenen Jahre bearbeitet haben, wissen wir, dass die falsche Reaktion auf eine solche Abmahnung fatal sein kann. Wie bei kaum einer anderen Abmahnkanzlei drohen bei U+C Rechtsanwälten Folgeabmahnungen wegen anderer Filme neben dem Film Die lustige Witwe, für denselben Mandanten (hier die Multi Media Verlag GmbH) oder auch andere Auftraggeber. Die Folgeabmahnungen kommen meistens einige Tage oder Wochen nach der ersten Abmahnung. Und mit jeder weiteren Abmahnung wird es teurer, jedesmal werden weitere € 650,00 gefordert.Daher sollte unbedingt ein erfahrener Anwalt die Unterlassungserklärung formulieren, damit dies nicht passiert. Der geforderte Betrag kann auch bei einer berechtigten Abmahnung grundsätzlich deutlich reduziert werden. Zuvor sollte natürlich gründlich geprüft werden, ob die dem Anschlussinhaber gegenüber ausgesprochene Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist.
Eingestellt am 10.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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