Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung 2012: Jenna Jameson is The Masseuse & Jenna Jameson is crazy hot

Jenna Jameson Abmahnung Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller 2012

Tausende Betroffene haben in den letzten Jahren bereits Post von der Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten. Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt im Auftrag diverser Firmen Abmahnungen an Internetnutzer. Dabei wird die Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Film vorgeworfen. Während es auch einige Abmahnungen wegen "normaler Filme" durch Negele Zimmel Greuter Beller gibt, liegt ein deutlicher Schwerpunkt dieser Kanzlei auf Abmahnungen wegen Erotikfilmen bzw. Pornofilmen. Einer der Auftraggeber für derartige Abmahnungen ist die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. Langer Name, Sitz der Firma ist auf Zypern.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung 2012: um was geht es?

Es erfolgen Abmahnungen wegen der unterschiedlischsten Filme im Auftrag der verschiedensten Rechteinhaber. Ein Betroffener, der inzwischen von unserer Kanzlei vertreten wird, erhielt vor kurzem gleich 2 Abmahnungen auf einmal, beide von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Dabei ging es um folgende Filme:
Jenna Jameson Is The Masseuse

und
Jenna Jameson is crazy hot
.
In beiden Fällen soll der Mandant jeweils € 900,00 bezahlen, weil der die Filme Jenna Jameson Is The Masseuse bzw. Jenna Jameson is crazy hot illegal über eine Tauschbörse verbreitet haben soll.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung 2012: was tun?

Dieser Fall zeigt (wieder einmal!), dass der Trend zu Folgeabmahnungen bei der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auch im Jahr 2012 ungebrochen weiter anhält. Wer nicht bis ins Unendliche bezahlen will sollte daher gleich bei der ersten Abmahnung aufpassen. Ansonsten drohen zahlreiche weitere Abmahnungen.
Gerne erstellen wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung, die diesen Folgeabmahnungen vorbeugt. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. In aller Regel ist entweder überhaupt nichts oder ein deutlich reduzierter Betrag zu bezahlen.


Eingestellt am 30.07.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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