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Nena - Du bist gut: Abmahnung durch Zimmermann & Decker 2013
Zimmermann & Decker Abmahnung an Nena - Du bist gut
Das Album Du bist gut ist das Neueste von zahlreichen Alben, die von der erfolgreichen und bekannten Künstlerin Nena herausgebracht wurden. Bei Nena - Du bist gut handelt es sich um ein Doppelalbum mit insgesamt über 20 einzelnen Titeln. Auf der ersten CD ist der gleichnamige Song Du bist gut zu finden. Nena - Du bist gut hat ganz überwiegend sehr positive Kritiken erhalten.Nach Informationen unserer Kanzlei erfolgen für den Titel Nena - Du bist gut inzwischen erste Abmahnungen durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Die Kanzlei Zimmermann & Decker hatte bereits früher immer wieder urheberrechtliche Abmahnugen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ausgesprochen, nachdem Urheberrechtsverletzungen im Internet über Tauschbörsen ermittelt worden waren. Im Jahr 2013 erwarten wir wegen des Titels Nena - Du bist gut eine verstärkte Abmahnaktivität.
Zimmermann & Decker Abmahnung Nena - Du bist gut: um was geht es?
Ihnen wird von Seiten der Kanzlei Zimmermann & Decker in der Abmahnung der Vorwurf gemacht, dass über Ihren Anschluss der TitelNena - Du bist gut
unerlaubter Weise im Internet verbreitet worden sein soll. Dies sei mit Hilfe einer speziellen Software ermittelt worden und dokumentiert. Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages, der die entstandenen Anwaltkosten sowie Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers umfasst.
Zimmermann & Decker Abmahnung Nena - Du bist gut: was mache ich jetzt?
Wie bei jeder urheberrechtlichen Abmahnung empfiehlt es sich auch hier, die Abmahnung durch einen eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BGH begrenzt eine ausufernde Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über seinen Anschluss ausgeführt haben. Außerdem ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung und sollte daher nicht ohne Weiteres in dieser Form verwendet werden.Nicht zuletzt gilt: Auch bei einer grundsätzlich berechtigten Abmahnungen werden häufig hohe bis zu hohe Beträge gefordert. Mit der richtigen Strategie lassen sich hier in den allermeisten Fällen die geforderten Beträge nicht unerheblich reduzieren.
Eingestellt am 11.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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