Neue Abmahnungen: Serie Mrs Davis durch Frommer Legal im Auftrag von Warner Bros

Warner Bros. Abmahnung durch Frommer Legal jetzt auch an der Serie Mrs Davis

Die Kanzlei Frommer Legal ist seit längerer Zeit auch für die Firma Warner Bros. tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Abmahnungen für Warner Bros. ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an der Serie Mrs Davis. Auch die Serie Mrs Davis wird in Deutschland von Warner Bros. vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel einer unserer Kanzlei kürzlich zur Überprüfung der Forderungen vorgelegten Abmahnung an drei Folgen von Mrs Davis wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Mrs Davis: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk (TV-Folge), an welchem die Firma Warner Bros. die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Oder es handelt sich wie im hier besprochenen Beispiel um gleich drei Folgen der Serie Mrs Davis.
Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass die drei TV-Folgen von Mrs Davis zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch eine speziell hierzu beauftragte Ermittlungsfirma zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Warner Bros. kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Firma Warner Bros. nichts.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Mrs Davis: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
€ 1.658,60
.
Geht es in der Abmahnung hingegen um eine abweichende Anzahl an Folgen der Serie Mrs Davis, werden jeweils niedrigere bzw. höhere Beträge gefordert. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Warner Bros. gegenüber verpflichten, die jeweiligen Folge aus Mrs Davis zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Mrs Davis: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Legal im Allgemeinen sowie durch Warner Bros. im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Warner Bros. Abmahnungen recht häufig erfolgen und da die Kanzlei Frommer Legal dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben den abgemahnten Folgen der Serie Mrs Davis weitere Folgen von Mrs Davis heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Warner Bros. Abmahnung Mrs Davis Frommer Legal: was kann noch abgemahnt werden?

Neben den in der Abmahnung aufgeführten Folgen Mrs Davis können sämtliche anderen Folgen von Mrs Davis abgemahnt werden.


Eingestellt am 31.05.2024 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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