Kanzlei Jeff Martin Abmahnung Amselfilm Productions GmbH & Co. KG: Ja Toge Hochu

Amselfilm Productions Abmahnung jetzt durch Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern

Die Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG lässt wieder einmal durch einen weiteren Anwalt urheberrechtliche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken. Aufgefallen ist uns, dass in den letzten beiden Jahren bereits 2 Kanzleien die Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG vertreten hatten, nunmehr ist mit Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern eine weitere Kanzlei hinzugekommen.
Die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG ist eine Firma, die sich nach eigenen Angaben auf deutsch-russische Filmproduktionen spezialsiert hat. Da viele Personen in Deutschland leben, die Russisch sprechen, gibt es hierfür ein breites Geschäftsfeld. Allerdings laden auch viele Personen ohne Genehmigung der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG deren Filme aus dem Internet herunter. Die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG geht seit längerer Zeit gegen diese Personen vor und lässt diesen über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung zukommen. Wir wollen hier eine solche Abmahnung darstellen und zwar am Beispiel der Kanzlei Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern und dem Film Ja Toge Hochu.

Rechtsanwalt Jeff Martin Abmahnung Amselfilm Productions: um was geht es hier eigentlich?

Viele Betroffene wundern sich, wenn sie ein solches Schreiben erhalten. Sie haben ein Schreiben eines Anwalts, den sie nicht kennen, im Briefkasten und dieser Anwalt fordert einen hohen Betrag. Viele Personen lassen das Schreiben dann einfach liegen, weil sie sich die Forderung nicht erklären können. Das ist jedoch ein großer Fehler, denn hierdurch können die Zahlungen viel höher werden. Gerade bei russischen Filmen kam es in den letzten Monaten sehr häufig vor, dass Personen, die eine solche Abmahnung ignoriert haben, einige Wochen später eine einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher zugestellt bekamen. Hier waren dann deutlich höhere Kosten entstanden und das muss wirklich nicht sein!
In der Abmahnung von Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss der Film
Ja Toge Hochu

illegal verbreitet worden sein soll. Das Ganze soll über eine Tauschbörse erfolgt sein. Viele Personen, die den Film Ja Toge Hochu "kostenlos" im Internet herunterladen, wissen nicht, dass sie hierdurch den Film automatisch verbreiten. Und das ist nicht nur in Deutschland verboten, sondern kann auch entdeckt werden und zu solchen Abmahnungen führen.

Rechtsanwalt Jeff Martin Abmahnung Amselfilm Productions: was will man von mir?

Man will zunächst einmal Geld von Ihnen und zwar eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass es um einen einzigen Film geht. Insgesamt fordert man an Anwaltskosten für die Abmahnung von Rechtsanwalt Jeff Martin sowie Schadensersatz für die Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von
€ 750,00

Dies soll zum Ausgleich dafür sein, dass Sie den Film Ja Toge Hochu über Ihren Anschluss verbreitet haben. Dies zumindest ist der Vorwurf. Ob die Ansprüche berechtigt sind, zumal in dieser Höhe, muss gründlich geprüft werden.
Außerdem sollen Sie gegenüber der Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung ist der Abmahnung praktischerweise gleich beigefügt. Diese sollten Sie jedoch auf keinen Fall so wie sie ist unterschreiben, dann ansonsten verpflichten Sie sich gleich zur Zahlung von € 750,00 und haben keine Möglichkeit mehr, die Zahlung zu verhindern.

Rechtsanwalt Jeff Martin Abmahnung Amselfilm Productions: was soll ich jetzt tun?

Genauso falsch wie es ist, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ist es falsch, gar nicht zu reagieren. Dies kann zu einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs führen, was schnell einige Tausend Euro kostet - diese kommen dann zu den geforderten € 750,00 hinzu! Außerdem besteht bei solchen Abmahnungen grundsätzlich die Gefahr weiterer Abmahnungen. Hier geht es ausschließlich um den Film Ja Toge Hochu. Dafür will man die erwähnten € 750,00. Wenn jedoch neben dem Film Ja Toge Hochu noch weitere Filme über Ihren Anschluss getauscht wurden - ob durch Sie selbst oder durch Familienangehörige, Freunde oder Besucher - drohen weitere Abmahnungen mit ähnlichen finanziellen Forderungen. Dies sollte auf alle Fälle verhindert werden!
Um hier nicht zu riskieren, viel mehr zu zahlen als unbedingt notwendig, sollte man sich gleich anwaltlichen Beistand holen. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die insgesamt berechtigt ist oder nicht. Im letzten Fall sollte eine Zahlung ganz verweigert werden. Sollte die Abmahnung jedoch berechtigt sein, kann so gut wie immer eine deutlich reduzierte Zahlung erreicht werden.
Wir haben bereits mehrere Tausend Betroffene erfolgreich vertreten, die eine solche Abmahnung erhalten haben. Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall. Sie können uns in einem kurzen Telefonat Ihren Fall zunächst unverbindlich schildern und erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn Sie sich dafür entscheiden, uns zu beauftragen, entstehen Ihnen Gebühren. Diese teilen wir Ihnen natürlich zuvor mit.


Eingestellt am 17.05.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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