On the Road again Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Waldorf Frommer

Abmahnung "On the Road again" durch Waldorf Frommer für Tele München

Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist derzeit wieder einmal durch zahlreiche Abmahnungen im Gespräche. Die Abmahnungen für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erfolgen durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss vorgeworfen.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

In jeder Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft geht es um einen Film. Würden wir hier alle von Tele München durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnten Filme auflisten, würde die Liste diesen Blog wohl unübersichtlich lange machen. Daher beschränke ich mich an dieser Stelle auf eine aktuelle Abmahnung, die mir heute zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Hier geht es um den Film
On the Road again

Waldorf Frommer teilt in der Abmahnung mit, dass die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Verwertungsrechte an dem Film On the Road again hat. Die von Tele München beauftragte Firma ipoque GmbH hat - nach den weiteren Angaben in der Abmahnung - festgestellt, dass über eine bestimmte Tauschbörse der Film On the Road again vom Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer On the Road again: was wird gefordert?

In der Abmahnung teilt Waldorf Frommer mit, dass man als abgemahnter Anschlussinhaber aufgrund der über den Internetanschluss erfolgten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung haftet. Zumindest bezüglich des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs halte ich diese Aussage in ihrer pauschalen Form für unrichtig. Zwar hat man - sofern Waldorf Frommer nachweist, dass die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Anschlussinhabers erfolgt ist - genaue Angaben zur Person des wahren Täters zu machen, sofern man den Verstoß nicht selbst begangen hat und sofern einem die Person des Täters bekannt ist. Wenn man dem nachkommt, haftet man nach meiner Auslegung der BGH-Rechtsprechung jedoch nicht auf Schadensersatz, außer man hat sich vorsätzlich an einer fremden Urheberrechtsverletzung beteiligt. Falls nicht, haftet ausschließlich der tatsächliche Täter auf Schadensersatz.
Die finanziellen Forderungen werden von Waldorf Frommer mit insgesamt
€ 956,00
(€ 450,00 Schadensersatz, € 506,00 Rechtsanwaltskosten)

beziffert. Dies sind die Forderungen bei einem einzelnen Werk wie beispielsweise On the Road again. Sofern die Abmahnungen neben On the Road again noch einen weiteren Film umfasst, ist die Forderung üblicherweise höher.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer On the Road again: was tun?

Wie meine obigen Ausführungen zeigen ist die Sach- und Rechtslage nicht immer so eindeutig, wie dies die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrer Abmahnung vorgibt. Bei einer Abmahnung sind viele Umstände zu beachten, insbesondere bei der sog. Störerhaftung. Hierzu sollte der Rat eines Fachmanns eingeholt werden. Außerdem sollte man unbedingt verhindern, weitere Abmahnungen neben der bereits ausgesprochenen On the Road again Abmahnung von Waldorf Frommer wegen anderer Filme zu erhalten.
Gerne stehen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung mit Rat und Tat zur Seite und erstellen eine für Sie passende Unterlassungserklärung.


Eingestellt am 25.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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