RKA Abmahnung 2012: Risen 2 Dark Waters

Risen 2 Dark Waters Abmahnung RKA

Die auf die Abmahnung von Computerspielen spezialisierte Kanzlei RKA aus Hamburg hat eine neue Runde im Geschäft mit Abmahnungen eröffnet. Im Juni 2012 wird über zahlreiche Abmahnungen an dem Computerspiel Risen 2 Dark Waters berichtet. Unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen an dem Werk Risen 2 Dark Waters vor.
In der Abmahnung zeigt die Kanzlei RKA die anwaltliche Vertretung der Koch Medie GmbH an. Die Koch Media GmbH hat die Verwertungsrechte an Risen 2 Dark Waters.

Risen 2 Dark Waters Abmahnung RKA 2012: was wird gefordert?

Die Kanzlei RKA wirft dem Empfänger der Abmahnung zunächst eine über seinen Internet Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Spiel Risen 2 Dark Waters vor. Nicht notwendiger Weise soll das Spiel von dem Empfänger der Abmahnung verbreitet worden sein. In den meisten Fällen soll der Verstoß in den ersten Monaten des Jahres 2012 erfolgt sein. Jedenfalls liege hierin eine Urheberrechtsverletzung, die durch eine Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von
€ 800

abgegolten werden können soll.

Risen 2 Dark Waters Abmahnung RKA 2012: was tun?

Grundsätzlcih sollte bei jeder Abmahnung die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel für den Abgemahnten ungünstig und sollte nicht unterschrieben werden. Auch die pauschale Zahlung sollte überprüft werden. Regelmäßig lassen sich derartige Forderungen bei richtiger anwaltlicher Vertretung reduzieren.


Eingestellt am 20.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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