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RKA Abmahnung: The Raid - Redemption 2013
The Raid - Redemption Abmahnung durch RKA Reichelt Klute Aßmann für Koch Media
Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach überRKA Abmahnungen berichtet. Bei Abmahnungen für die Koch Media GmbH ging es dabei in aller Regel um Computerspiele. Im Falle von The Raid - Redemption ist dies anders. Mit The Raid - Redemption wird nunmehr erstmals ein Film abgemahnt. Wir wollen Ihnen im Folgenden eine uns vorliegende Abmahnung darstellen, um Ihnen eine erste Falleinschätzung geben zu können, wenn Sie auch zu den Betroffenen einer solchen Abmahnung zählen.
The Raid - Redemption Abmahnung RKA: was wollen die von mir?
Ihnen wird von der Kanzlei RKA im Auftrag des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung an dem FilmThe Raid - Redemption
vorgeworfen. In dem im Juli 2012 in die Kinos gekommenen Film The Raid - Redemption, der im Januar 2013 auf DVD veröffentlicht werden soll, handelt es sich um einen indonesischen Actionfilm.
Die alleinigen Verwertungsrechte an The Raid - Redemption in Deutschland hat die Firma Koch Media GmbH. Und der Firma Koch Media gefällt es nicht, wenn ihre Filme gratis im Netz zu haben sind. Sie lässt daher durch die Kanzlei RKA Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine solche Urheberrechtsverletzung an dem Film The Raid - Redemption vorgeworfen wird.
Quasi als Kompensation für den entstandenen Schaden sowie die angefallenen Anwaltskosten fordert man von Ihnen eine Pauschalzahlung in Höhe von
€ 800,00
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
The Raid - Redemption Abmahnung RKA: wie reagiere ich hierauf?
Die Kanzlei RKA und die Koch Media GmbH sind ein gut eingespieltes Team. Wenn Sie nicht unter die Räder geraten wollen, sollten Sie selbst einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Dieser kann Ihnen zum einen eine Einschätzung geben, ob die Abmahnung wegen des Films The Raid - Redemption dem Grunde nach berechtigt ist. Zu hohe Forderungen sollten abgewehrt werden.Wir haben bereits zahlreiche derartige Abmahnungen bearbeitet und sind auch Ihnen gerne behilflich!
Eingestellt am 30.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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