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RKA Rechtsanwälte Koch Media GmbH Abmahnung 2015: Risen 3 - Titan Lords
Risen 3 - Titan Lords Abmahnung RKA
Die auf die Abmahnung von Computerspielen spezialisierte Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg hat eine neue Runde im Geschäft mit Abmahnungen eröffnet. Im Juni 2015 wird über zahlreiche Abmahnungen an dem Computerspiel Risen 3 - Titan Lords für die Koch Media GmbH berichtet. Unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen an dem Werk Risen 3 - Titan Lords vor.Risen 3 - Titan Lords Abmahnung Koch Media GmbH RKA: um was geht es?
In der Abmahnung zeigt die Kanzlei RKA die anwaltliche Vertretung der Koch Media GmbH an. Die Koch Media GmbH hat die Verwertungsrechte an Risen 3 - Titan Lords.Risen 3 - Titan Lords Abmahnung RKA 2015: was wird gefordert?
Die Kanzlei RKA wirft dem Empfänger der Abmahnung zunächst eine über seinen Internet Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Spiel Risen 3 - Titan Lords vor. Nicht notwendiger Weise soll das Spiel von dem Empfänger der Abmahnung verbreitet worden sein. In den meisten Fällen soll der Verstoß in den letzten Monaten des Jahres 2014 erfolgt sein. Jedenfalls liege hierin eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Koch Media GmbH, die durch eine Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von€ 800
abgegolten werden können soll. Zuvor erfolgt in den Abmahnungen eine Aufstellung der aus Sicht der Koch Media GmbH in Betracht kommenden Forderungen, wobei zwischen der Haftung als Störer und der Haftung als Täter unterschieden wird.
Risen 3 - Titan Lords Abmahnung RKA 2015: was tun?
Grundsätzlcih sollte bei jeder Abmahnung die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel für den Abgemahnten ungünstig und sollte nicht unterschrieben werden. Auch die pauschale Zahlung sollte überprüft werden. Regelmäßig lassen sich derartige Forderungen bei richtiger anwaltlicher Vertretung reduzieren.Eingestellt am 14.01.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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