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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2012 Forum: was tun?
Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen im Jahr 2012: was ist zu tun?
Zahlreiche Betroffene haben im Jahr 2012 bereits Abmahnungen der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten. Wir vertreten eine Vielzahl von Personen, die eine solche Abmahnung erhalten haben und möchten Ihnen in diesem Forum einen ersten Überblick geben, um was es geht und wie man auf eine solche Abmahnung reagieren sollte.Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2012: um was geht es?
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt zahlreiche große Plattenlabels. Zu den Mandanten von Rasch Rechtsanwälte zählen die Universal Music GmbH, die EMI Music Germany GmbH & Co. KG, die Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie die Warner Music Group Germany Holding GmbH. Diese Mandanten lassen über Rasch Rechtsanwälte nicht erst seit dem Jahr 2012 Abmahnungen im großen Stil aussprechen, sondern zum Teil bereits seit mehreren Jahren.Für EMI, Sony Music sowie Warner Music spricht Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen überwiegend wegen ganzer Musikalben ab. Für die Firma Universal Music werden sowohl ganze Alben abgemahnt, allerdings auch einzelne Musiktitel zusammengefasst, die auf den German TOP 100 Single Charts enthalten sind.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2012: um was geht es?
Während einige andere Kanzleien im Jahr 2012 die Preise angehoben haben, hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte die Forderungen in der letzten Zeit nicht erhöht. Freilich fordert man bei Rasch Rechtsanwälte auch ohnehin schon Beträge im oberen Bereich dessen, was andere Kanzleien in ihren Abmahnungen fordern.Die "Standard-Abmahnung" geht um ein Musikalbum oder alternativ um ca. 10 Musiktitel auf den German Top 100 Single Charts. Hier werden von der Kanzlei Rasch regelmäßig Beträge in Höhe von
€ 1.200,00
gefordert. Abmahnungen wegen gleich mehrerer Alben erleben wir relativ selten. In von unserer Kanzlei bearbeiteten Rasch Abmahnungen, in denen es um 2 Alben ging, wurden
€ 1.800,00
gefordert. Geht es um mehr als 2 Alben, werden noch höhere Forderungen gestellt.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2012: sind diese Forderungen berechtigt?
Auf den ersten Blick erscheinen die in den Abmahnungen erhobenen finanziellen Forderungen sehr hoch. Schließlich geht es um Musikalben, die im Laden oder im Internethandel regemäßig weniger als 20 Euro kosten. Die teure "Keule" bei der Abmahnung ist jedoch der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der einen sehr hohen Gegenstandswert hat. Und aus diesem Gegenstandswert berechnen sich die Kosten.Der Gesetzgeber hat bereits vor einiger Zeit mit § 97 a Abs. 2 UrhG eine Vorschrift geschaffen, die die horrenden Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnunge auf € 100,00 deckelt. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers ein noch erträgliches Maß. Allerdings hat der Gesetzgeber die Gebührendeckelung an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die so weit sind, dass kaum ein Gericht die Vorschrift auf Filesharing-Fälle anwendet. In den Entscheidungsgründen zahlreicher einschlägiger Urteile liest man immer wieder von dem "gewerblichen Ausmaß" oder der "Schwere der Rechtsverletzung". In meinen Augen ist dies blanker Umsinn, aber genau diese Gerichte machen die Urteile und Kanzleien wie Rasch Rechtsanwälte können sich weitgehend frei auswählen, wo sie ihre Klagen erheben.
Neuere Entscheidungen gehen jedoch zum Teil in eine erfreulichere Richtung. So hat das OLG Köln in einer Entscheidung vom 23.01.2012 (Aktenzeichen: 6 W 13/2012) das gewerbliche Ausmaß bei einem Computerspiel verneint, was schon ca. 1 Jahr am Markt war. Auch bezüglich der Anwaltskosten glaube ich so ganz allmählich eine Trendwende erkennen zu können. Hat noch das Landgericht Köln im Jahr 2012 einen Gegenstandswert von € 400.000,00 angesetzt (freilich ging es hier um über 3.000 Musikdateien), gehen erfreulicherweise zahlreiche Gerichte dazu über, moderatere Gegenstandswerte anzusetzen.
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2012: was tun?
Urheberrecht und Filesharing-Abmahnungen sind eine Spezialmaterie. Leider werden im Internet oder auch von Rechtsschutzversicherungen immer wieder Ratschläge erteilt, die zwar gut gemeint, jedoch schlecht gemacht sind. Dies kann dann bares Geld kosten.Was nach einer solchen Abmahnung zu tun ist, kann Ihnen am besten ein auf Urheberrecht und Filesharing-Abmahnungen spezialisierter Rechtsanwalt sagen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung mit einer großen Zahl von Abmahnungen, die wir bereits bearbeitet haben, auch solche von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.
Eingestellt am 07.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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