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SKW Schwarz Rechtsanwälte Abmahnung 2013: Alan Wake
Computerspiel-Abmahnung Alan Wake durch SKW Schwarz
Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte mit Standorten in mehreren Städten hat in den letzten Jahren bereits immer wieder urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag diverser Unternehmen ausgesprochen. Die SKW Schwarz Rechtsanwälte betrafen dabei in erster Linie Computerspiele, seit einiger Zeit erfolgen auch SKW Schwarz Rechtsanwälte Abmahnungen an Filmen.SKW Schwarz Abmahnung: Alan Wake
Derzeit erfolgen wieder Abmahnungen von SKW Schwarz. Dabei geht es um das ComputerspielAlan Wake
Das Computerspiel Alan Wake wurde nach Angaben im Internet brereits 2 Millionen Mal verkauft. Die Verwertungsrechte an dem Spiel Alan Wake liegen bei einem Mananten der Kanzlei SKW Schwarz. Im Auftrag dieses Unternehmens erfolgen auch die Abmahnungen.
SKW Schwarz Abmahnung Alan Wake: was wird gefordert?
Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wirft Ihnen in der Abmahnung vor, dass über Ihren Internetanschluss das Spiel Alan Wake illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Den Verstoß habe eine Ermittlungsfirma mittels einer speziell hierfür entwickelten Software aufgedeckt. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird eine Pauschalzahlung in Höhe von€ 320,00
gefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
SKW Schwarz Abmahnung The Woman: was tun?
Vor einer Zahlung oder Unterschrift sollte der Vorwurf geprüft werden. Zum einen sind Fehler bei den Ermittlungen oder der Auskunftserteilung grundsätzlich möglich, zum anderen gibt es auch Konsttellationen, in denen trotz nachgewiesner Begehung des vorgeworfenen Verstoßes über den Anschluss des abgemahnten Internetnutzers eine Haftung ausscheidet. Dies steht natürlich so nicht in der Abmahnung. Allerdings sollte man sich davor hüten, eine solche Abmahnung einfach als Abzocke abzutun. Um Abzocke handelt es sich zweifelsfrei bei den sog. Abofallen. Um eine solche geht es hier jedoch nicht. Wer das Spiel Alan Wake tatsächlich herunter geladen hat, hat hierdurch eine Urheberrechtsverletzung begangen. Und dies zu verfolgen ist grundsätzlich keine Abzocke, sondern eine Wahrnehmung berechtigter Interessen. Auch wenn wie die Forderungen aus solchen Abmahnungen zum Teil deutlich überzogen halten.Jede Abmahnung sollte daher zunächst durch einen eigenen Anwalt geprüft werden. Dieser kann dann für Sie eine geeignete Unterlassungserklärung erstellen, die zum einen kein Anerkenntnis bzw. Schuldeingeständnis beinhaltet, zum anderen weiteren Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wegen anderer Speile außer Alan Wake vorbeugt.
Werden die geforderten finanziellen Forderungen nicht anerkannt, sollte ein Annwalt insgesamt die Verteidigung übernehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass derartige Forderungen nach einer gewissen Anzahl weiterer Schreiben durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte an ein Inkassobüro bzw. eine Inkassokanzlei abgegeben werden. Diese Schreiben können recht lästig werden, weshalb ein Anwalt die Ansprüche zurückweisen sollte.
Eingestellt am 07.02.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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