SKW Schwarz Rechtsanwälte Abmahnung Film: The Woman

Film-Abmahnung The Woman durch SKW Schwarz

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte mit Standorten in mehreren Städten hat in den letzten Jahren bereits immer wieder urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag diverser Unternehmen ausgesprochen. Die SKW Schwarz Rechtsanwälte betrafen dabei in erster Linie Computerspiele, seit einiger Zeit erfolgen auch SKW Schwarz Rechtsanwälte Abmahnungen an Filmen.

SKW Schwarz Abmahnung: The Woman

Derzeit erfolgen wieder Abmahnungen von SKW Schwarz. Dabei geht es um den Film
The Woman

Der Film The Woman ist eine Neuverfilmung des brereits im Jahr 1939 entstandenen gleichnamigen Komödie von George Cukor. Die Verwertungsrechte an dem Film The Woman liegen bei der Firma Worldwide Association of private internet Investigation Companies. Im Auftrag dieses Unternehmens erfolgen auch die Abmahnungen.

SKW Schwarz Abmahnung The Woman: was wird gefordert?

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wirft Ihnen in der Abmahnung vor, dass über Ihren Internetanschluss der Film The Woman illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Den Verstoß habe eine Ermittlungsfirma mittels einer speziell hierfür entwickelten Software aufgedeckt. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird eine Pauschalzahlung in Höhe von
€ 320,00

gefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.

SKW Schwarz Abmahnung The Woman: was tun?

Vor einer Zahlung oder Unterschrift sollte der Vorwurf geprüft werden. Zum einen sind Fehler bei den Ermittlungen oder der Auskunftserteilung grundsätzlich möglich, zum anderen gibt es auch Konsttellationen, in denen trotz nachgewiesner Begehung des vorgeworfenen Verstoßes über den Anschluss des abgemahnten Internetnutzers eine Haftung ausscheidet. Dies steht natürlich so nicht in der Abmahnung.
Jede Abmahnung sollte daher zunächst durch einen eigenen Anwalt geprüft werden. Dieser kann dann für Sie eine geeignete Unterlassungserklärung erstellen, die zum einen kein Anerkenntnis bzw. Schuldeingeständnis beinhaltet, zum anderen weiteren Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wegen anderer Filme außer The Woman vorbeugt.
Werden die geforderten finanziellen Forderungen nicht anerkannt, sollte ein Annwalt insgesamt die Verteidigung übernehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass derartige Forderungen nach einer gewissen Anzahl weiterer Schreiben durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte an ein Inkassobüro bzw. eine Inkassokanzlei abgegeben werden. Diese Schreiben können recht lästig werden, weshalb ein Anwalt die Ansprüche zurückweisen sollte.


Eingestellt am 11.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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