San Juan Music Group Ltd. Unverbindliches Lizenzangebot durch Fairsync / Stincton & Partner Legal GmbH: Only You (The Platters), Raindrops Keep On Fallin On My Head (B.J. Thomas)

Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH): Unverbindliches Lizenzangebot wegen Tonaufnahme auf Instagram jetzt auch für San Juan Music Group

Unsere Kanzlei vertritte bereits unzählige Betroffene, welche von Fairsync aus Cham (Schweiz) ein Schreiben erhalten haben, wobei es sich bei Fairsync und eine Handelsmarke des Unternehmes Stington & Partner Legal GmbH handelt. In diesen Schreiben werden regelmäßig sehr hohe Forderungen gestellt, wobei es sich um das Angebot einer sog. Nachlizenzierung handelt.
Die Schreiben enthalten eine Überschrift wie folgt:
Unverbindliches Lizenzangebot für die Tonaufnahme Only You; The Platters auf der Plattform INSTAGRAM

Sodann wird ausgeführt, dass ein bestimmtes Unternehmen, in diesem Falle die Firma San Juan Music Group Ltd., die ausschließlichen Nutzungsrechte an der genannten Tonaufnahme sei. Und dieses Unternehmen habe die Firma Stington & Partner Legal GmbH als Lizenzhändler ermächtigt, im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) Online-Nutzungsrechte einschließlich der Nutzung von Social Media zu vergeben.
Fairsync bzw. die Stington & Partner Legal GmbH sei auf ein Video gestoßen, welches in einem Reel auf Instagram öffentlich zugänglich gemacht wurde und in dem die genannte Tonaufnahme, hier also Only You (The Platters), enthalten sei. Seit Anfang Juli 2026 die ersten solcher unverbindlicher Lizenzangebote bekannt wurden, haben wir immer mehr solcher Schreiben vorgelegt bekommen und es werden immer mehr Labels, die durch Fairsync derartige Forderungen erheben. Jetzt ist auch die San Juan Music Group Ltd. hinzugekommen, welche vor allem Rechte an alten Tonaufnahmen geltend macht.

Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH) San Juan Music Group Ltd.: was wird gefordert?

Anders als bei Abmahnungen wird hier keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. In diesem Fall wird von der San Juan Music Group Ltd. auch kein Schadensersatz gefordert. Statt dessen wird eine nachträgliche Lizenzierung angeboten, welche die bisherige Nutzung nachträglich lizenziert und auch noch in die Zukunft gerichtet eine Nutzung des beanstandeten Reels (aber nur dieses Reels!!) gestattet.
Bei der Tonaufnahme Only You (The Platters) wird im hier beschriebenen Beispielsfall eine Lizenzgebühr in Höhe von
€ 2.280,00

angesetzt. In anderen Schreiben wegen anderer Tonaufnahmen, welche unserer Kanzlei ebenfalls zur Bearbeitung vorliegen, werden Beträge von € 3.648,00 bzw. € 3.840,00 gefordert. Beispielsweise werden auch solche Schreiben in Bezug auf die Tonaufnahme Raindrops Keep On Fallin On My Head (B.J. Thomas) versendet.

Unverbindliches Lizenzangebot Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH) San Juan Music Group Ltd.: was mache ich jetzt?

Wenn Sie das Lizenzangebot annehmen, kommt zwischen Ihnen und der Stington & Partner Legal GmbH ein Vertrag zustande und Sie dürfen dann - in der Regel für ein oder zwei Jahre, wobei die bisherige Nutzung mit umfasst ist, die Tonaufnahme in dem genannten Reel nutzen.
Allerdings wird die Nutzung nur lizenziert für das eine Reel, welches beanstandet wird. Wir haben einige Mandanten, die ein und dieselbe Tonaufnahme in mehreren Reels verwendet haben und die in zeitlichen Abständen zwei oder sogar drei unverbindliche Lizenzangebote von Fairsync erhalten haben, wohl gemerkt für jeweils dieselbe Tonaufnahme. Dies sollte man bedenken, sollte man trotz der hohen Forderungen über eine Lizenzierung nachdenken.
Wenn das Angebot nicht angenommen wird, drohen weitere Schritte der Fairsync bzw. Stington & Partner Legal GmbH. Uns ist bekannt, dass dann durch eine Abmahnkanzlei eine Abmahnung ausgesprochen wird und dass in diesem Falle in der Regel noch ein vierstelliger Betrag an Abmahnkosten zusätzlich gefordert wird.
Daher sollten Sie nach Möglichkeit verhindern, vermeidbare Kosten überhaupt entstehen zu lassen. Gerne vertreten wir auch Sie und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.


Eingestellt am 11.09.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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