Sasse und Partner Abmahnung 2013: Splendid Film GmbH - Maximum Conviction

Maximum Conviction Abmahnung durch Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH

Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Sasse und Partner aus Hamburg. Die Kanzlei Sasse und Partner hat ihren Kanzleisitz in Hamburg und Berlin, die Abmahnungen kommen jedoch üblicherweise immer aus Hamburg. In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH geht es u.a. um den Film Maximum Conviction. Bei Maximum Conviction handelt es sich um einen einen vor kurzem offiziell erschienen Film. Allerdings ist der Film Maximum Conviction auch in Tauschbörsen sehr beliebt. Die Rechteinhaber lassen Tauschbörsen jedoch immer engmaschiger überwachen, weshalb ein Download über eine Tauschbörse nicht nur unerlaubt, sondern auch mit einem hohen finanziellen Risiko belegt ist. Der Film Maximum Conviction wird regelmäßig in Tauschbörsen überwacht.
Wer den Film Maximum Conviction nicht im Kino gesehen oder als DVD erworben hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag des Rechteinhabers an dem Film Maximum Conviction, der Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln. Erste Abmahnungen in Bezug auf den Film Maximum Conviction sind unserer Kanzlei Anfang 2013 bekannt geworden, die große Abmahnwelle dürfte in der ersten Jahreshälfte 2013 rollen. Wir haben bereits mehrere Maximum Conviction Abmahnungen bearbeitet.

Sasse und Partner Splendid Film Maximum Conviction Abmahnung: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Sasse und Partner eine Urheberrechtsverletzung an dem Film
Maximum Conviction

vorgeworfen. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Splendid Film GmbH. Als Kompensation des der Splendid Film GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens wird ein Betrag gefordert, der deutlich über dem üblichen Kinoeintrittspreis liegt, genauer gesagt
€ 800,00

Hierdurch sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Sasse und Partner abgegolten sein.

Sasse und Partner Splendid Film Maximum Conviction Abmahnung: was tun?

Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben. Diese Woche erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von der Kanzlei Sasse und Partner eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wegen anderer Filme als Maximum Conviction vorbeugen. Wenn Sie weitere Filme herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, damit das Jahr 2013 für Sie nicht zum finanziellen Waterloo wird. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen für Sie zurück.


Eingestellt am 21.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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