Schulenberg & Schenk Abmahnung MIG Film GmbH: Mob Rules - Der Gangsterkrieg

Mob Rules - Der Gangsterkrieg Abmahnung durch Schulenberg & Schenk

Die MIG Film GmbH hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Sie lässt regelmäßig die einschlägigen Tauschbörsen im Internet überwachen und stellt hierdurch fest, ob ihre Filme illegal über das Internet verbreitet werden. Wird ein Verstoß dokumentiert, erfolgt eine Abmahnung durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Derzeit erfolgen beispielsweise Abmahnungen an dem Film Mob Rules - Der Gangsterkrieg. Der Film Mob Rules - Der Gangsterkrieg ist recht aktuell, Kinostart war der 21.06.2012.

Mob Rules Abmahnung Schulenberg & Schenk: was wird von mir gefordert?

In der Abmahnung wird zunächst der Vorwurf erhoben, dass der Film Mob Rules - Der Gangsterkrieg über Ihren Internetanschluss illegal verbreitet wurde. Wer genau den Verstoß begangen hat, soll nach den Ausführungen in der Abmahnung erst einmal unbeachtlich sein. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an diesem einen Film werden stattliche
€ 1.298,00

gefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserkärung gegenüber der MIG Film GmbH abgeben. Sollte es danach noch einmal zu einem Verstoß kommen, ist eine erhebliche Vertragsstrafe fällig.

Mob Rules Abmahnung Schulenberg & Schenk: was tun?

Wie jede andere urheberrechtliche Abmahnung sollte auch eine Abmahnung von Schulenberg & Schenk an dem Film Mob Rules - Der Gangsterkrieg geprüft werden. Manche Gerichte sehen die Angelegenheit heute durchaus ein wenig differenzierter als in den meisten Abmahnungen angegeben, gerade dann, wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber, sondern durch Dritte begangen wurde. Außerdem halten wir hier den geforderten Betrag für deutlich überzogen.
Lassen Sie durch einen geeigneten Rechtsanwalt die Abmahnung prüfen und falls erforderlich eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die Sie auch vor allen weiteren möglichen Abmahnungen der MIG Film GmbH bzw. der Kanzlei Schulenberg & Schenk schützt.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 08.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff