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Schulenberg & Schenk Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH: Susis Leckschlitten
Video-Aktuell Betriebs GmbH Abmahnung durch Kanzlei Schulenberg & Schenk
Der Kanzleiname Schulenberg & Schenk ist zahlreichen Internetnutzern geläufig, die bereits eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Mit der Firma Video-Aktuell Betriebs GmbH hat die Kanzlei Schulenberg & Schenk einen weiteren Mandanten, für den sie urheberrechtliche Abmahnungen ausspricht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Informationen bieten, die Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung von Schulenberg & Schenk hilfreich sein könnten.Schulenberg & Schenk Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH: um was geht es?
Dem Empfänger der Abmahnung wird eine über seinen eigenen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. In aktuellen Abmahnungen geht es dabei um den FilmSusis Leckschlitten
Die Firma Video-Aktuell Betriebs GmbH hat nach Angaben von Schulenberg & Schenk die Verwertungsrechte an Susis Leckschlitten. Um was es bei dem Film Susis Leckschlitten geht braucht glaube ich nicht gesagt zu werden, dies ergibt sich bereits aus dem Namen. Abmahnungen können natürlich auch wegen anderer Titel erfolgen.
Schulenberg & Schenk Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH: was wird gefordert?
Aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk den Empfänger der Abmahnung auf, gegenüber der Firma Video-Aktuell Betriebs GmbH eine Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem fordert man die pauschale Zahlung von€ 1.298,00
Dies ist sicherlich eine stolze Summe für ein derartiges Filmchen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie Zahlung des Pauschalbetrages sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Susis Leckschlitten abgegolten sein.
Schulenberg & Schenk Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH: was tun?
Bitte nehmen Sie die Abmahnung ernst. Eine Abmahnung ist ein zulässiges Mittel, was im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. In § 97a UrhG ist sogar geregelt, dass ein Rechteinhaber den Verletzer vor einer Klage abmahnen soll, um diesem die Gelegenheit zu geben, außergerichtlich den Unterlassungsanspruch anzuerkennen. Freilich ist zu prüfen, ob die Abmahnung im konkreten Fall überhaupt berechtigt ist. Hier sind viele rechtliche Streitpunkte noch ungeklärt. Auch die Höhe der Forderung ist zu überprüfen. Den Betrag in Höhe von € 1.298,00 für einen Pornofilm finde ich persönlich maßlos überzogen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Gerichte wie das Landgericht Hamburg vor noch nicht allzu langer Zeit allein den Schadensersatzanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm mit € 1.000,00 beziffert haben. Hinzukommen die Anwaltskosten.Hier ist daher richtig vorzugehen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollte man darauf achten, dass neben dem Film Susis Leckschlitten nicht noch weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk wegen anderer Titel für die Firma Video-Aktuell Betriebs GmbH oder anderer Mandanten folgen. Die abzugebende Unterlassungserklärung sollte daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden, damit man keine bösen Überraschungen erlebt.
Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir auch Ihnen!
Eingestellt am 27.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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