Schulenberg & Schenk MMV Multi Media Verlag GmbH Abmahnung Böse Mädchen 17

MMV Multi Media Verlag GmbH Abmahnung durch Kanzlei Schulenberg & Schenk

Der Name Schulenberg & Schenk ist zahlreichen Internetnutzern geläufig, die bereits eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Mit der Firma MMV Multi Media Verlag GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Döring, Kaddenbusch 7, 25578 Dägeling, hat die Kanzlei Schulenberg & Schenk einen weiteren Mandanten, für den sie urheberrechtliche Abmahnungen ausspricht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Informationen bieten, die Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung von Schulenberg & Schenk im Auftrag der MMV Multi Media Verlag GmbH hilfreich sein könnten.

Schulenberg & Schenk Abmahnung MMV Multi Media Verlag GmbH: um was geht es?

Dem Empfänger der Abmahnung wird eine über seinen eigenen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. In aktuellen Abmahnungen geht es dabei um den Film
Böse Mädchen 17

Die Firma MMV Multi Media Verlag GmbH hat nach Angaben von Schulenberg & Schenk die Verwertungsrechte an Böse Mädchen 17. Beii dem Film Böse Mädchen 17 handelt es sich um einen Pornofilm, wie zahlreiche andere Filme auch, die aus dem Hause MMV Multi Media Verlag GmbH abgemahnt werden. Abmahnungen können natürlich auch wegen anderer Titel als Böse Mädchen 17 erfolgen.

Schulenberg & Schenk Abmahnung MMV Multi Media Verlag GmbH: was wird gefordert?

Aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk den Empfänger der Abmahnung auf, gegenüber der Firma MMV Multi Media Verlag GmbH eine Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem fordert man die pauschale Zahlung von
€ 1.298,00

Dies ist sicherlich eine stolze Summe für ein derartiges Filmchen wie Böse Mädchen 17. Bei vergleichbaren Abmahnungen, die die zuvor beauftragte Kanzlei für die Firma MMV Multi Media Verlag GmbH ausgesprochen hatte, betrug der Betrag lediglich € 650,00.

Schulenberg & Schenk Abmahnung MMV Multi Media Verlag GmbH: was tun?

Bitte nehmen Sie die Abmahnung ernst. Eine Abmahnung ist ein zulässiges Mittel, was im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. In § 97a UrhG ist sogar geregelt, dass ein Rechteinhaber den Verletzer vor einer Klage abmahnen soll, um diesem die Gelegenheit zu geben, außergerichtlich den Unterlassungsanspruch anzuerkennen. Freilich ist zu prüfen, ob die Abmahnung im konkreten Fall überhaupt berechtigt ist. Hier sind viele rechtliche Streitpunkte noch ungeklärt. Auch die Höhe der Forderung ist zu überprüfen. Den Betrag in Höhe von € 1.298,00 für einen Pornofilm finde ich persönlich deutlich überzogen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Gerichte wie das Landgericht Hamburg vor noch nicht allzu langer Zeit allein den Schadensersatzanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm mit € 1.000,00 beziffert haben. Hinzukommen die Anwaltskosten.
Hier ist daher richtig vorzugehen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollte man darauf achten, dass nicht noch weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk wegen anderer Titel für die Firma MMV Multi Media Verlag GmbH oder anderer Mandanten folgen. Die abzugebende Unterlassungserklärung sollte daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden, damit man keine bösen Überraschungen erlebt.
Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir auch Ihnen!


Eingestellt am 19.08.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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