Schulenberg und Schenk Abmahnung 2013: Wolfgang Embacher Filmproduktion - Anal Queen 2

Schulenberg und Schenk Abmahnung für die Wolfgang Embacher Filmproduktion

Die Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion war uns in den letzten Jahren immer wieder einmal mit Abmahnungen aufgefallen. Die Wolfgang Embacher Filmproduktion Abmahnungen wurden durch verschiedene Kanzleien ausgesprochen. Zunächst beauftagte die Wolfgang Embacher Filmproduktion die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, vor einiger Zeit dann die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notare und seit einiger Zeit die Kanzlei Schulenberg und Schenk.

Schulenberg und Schenk Abmahnung Wolfgang Embacher Filmproduktion 2013: um was geht es?

Über die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg werden durch die Wolfgang Embacher Filmproduktion Erotikfilme abgemahnt. Das Repertoire an Filmen der Wolfgang Embacher Filmproduktion ist ziemlich groß. Derzeit erfolgen beispielsweise Wolfgang Embacher Filmproduktion Abmahnungen an folgendem Film vor:
Anal Queen 2

Daneben erfolgen beispielsweise auch Abmahnungen durch Wolfgang Embacher Filmproduktion wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an mehreren anderen Filmen.

Schulenberg und Schenk Abmahnung Wolfgang Embacher Filmproduktion 2013: was wird gefordert?

Anders als dies bei früheren Wolfgang Embacher Filmproduktion Abmahnungen durch andere Kanzleien der Fall war, wird von der Kanzlei Schulenberg und Schenk gleich ein stolzer Betrag gefordert:
€ 1.298,00

Daneben soll eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wolfgang Embacher Filmproduktion abgegeben werden. Hiermit sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung bezüglich des Films Anal Queen 2 abgegolten sein.

Schulenberg und Schenk Abmahnung Wolfgang Embacher Filmproduktion: was tun?

Lassen Sie sich nicht von der hohen Forderung verwirren! Zum einen ist nach der aktuellen Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichs, des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, die Rechtslage längst nicht mehr so eindeutig, wie viele Abmahnkanzleien dies gerne hätten und in ihren Abmahnungen darstellen. Nicht ganz geklärt ist die rechtliche Situation insbesondere bei Verstößen durch Dritte, insbesondere Haushaltsangehörige. Zwar können Eltern für ihre Kindern und Eheleute für ihre Partner unter gewissen Voraussetzungen haften - es gibt freilich auch Konstellationen, in denen eine Haftung ausscheidet. Dies liest sich jedoch in kaum einer Abmahnung, die uns vorgelegt.
Eine Reaktion innerhalb der von der Kanzlei Schulenberg und Schenk gesetzten Frist sollte auf alle Fälle erfolgen. Falls keine Reaktion erfolgt und insbesondere überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, kann die Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Wolfgang Embacher Filmproduktion eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese Möglichkeit steht ihr nach der Zivilprozessordnung zu. Sofern es dazu kommt, explodieren die Kosten regelrecht.
Jedoch ist es unser Ziel, dass Sie nicht mehr bezahlen müssen als unbedingt notwendig! Gerne beraten wir Sie hierzu.


Eingestellt am 11.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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