Schulenberg und Schenk Abmahnung: eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH

Schulenberg und Schenk Abmahnung für die Firma eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH

Die Firma eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH war uns in den letzten Jahren immer wieder einmal mit Abmahnungen aufgefallen. Die eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnungen wurden durch verschiedene Kanzleien ausgesprochen. Zunächst beauftagte die eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, Anfang des Jahres auch die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notare und seit einiger Zeit die Kanzlei Schulenberg und Schenk.

Schulenberg und Schenk Abmahnung eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH: um was geht es?

Wie der Name schon aussagt, werden durch die Firma eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Erotikfilme abgemahnt. Das Repertoire an Filmen der eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH ist ziemlich groß. Uns liegt beispielsweise eine aktuelle eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnung an folgendem Film vor:
French Angels

Daneben erfolgen beispielsweise auch Abmahnungen durch die eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an folgenden Filmen:
Fick meine Frau Vol. 15
Fick meine Frau Vol. 16
Stories of Nurse Vol. 2
Stories of School Girls
3 Stunden Ü 40
Geil über 40 Vol. 3
Meine Private Bumsparty Vol. 8
SaiTai, die Haremswächterin des Ölscheichs
Schulmädchen Träume
Schulmädchen Träume Vol. 2
Private Life of Jane Darling
Haarige Kleine Säue Vol. 2
Mein Privat Video Vol. 45

Schulenberg und Schenk Abmahnung eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH: was wird gefordert?

Anders als dies bei früheren eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH Abmahnungen durch andere Kanzleien der Fall war, wird von der Kanzlei Schulenberg und Schenk gleich ein stolzer Betrag gefordert:
€ 1.298,00

Daneben soll eine Unterlassungserklärung gegenüber der eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH abgegeben werden.

Schulenberg und Schenk Abmahnung eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH: was tun?

Lassen Sie sich nicht von der hohen Forderung verwirren! Eine Reaktion innerhalb der von der Kanzlei Schulenberg und Schenk gesetzten Frist sollte auf alle Fälle erfolgen. Jedoch ist es unser Ziel, dass Sie nicht mehr bezahlen müssen als unbedingt notwendig! Gerne beraten wir Sie hierzu.


Eingestellt am 15.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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