Selig & Christ Rechtsanwälte: Einstweilige Verfügung nach Abmahnung

Vorsicht bei Abmahnungen: Selig & Christ Rechtsanwälte machen ernst

Wer eine Abmahnung der Dortmunder Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte erhält, sollte diese auf keinen Fall ignorieren. Uns liegen derzeit mehrere Einstweilige Verfügungen vor, die auf eine solche Abmahnung erfolgt sind. Die Abmahnung der Selig & Christ Rechtsanwälte war jeweils vor kurzer Zeit erfolgt. In der Abmahnung wird eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Kurz nach Fristablauf wurde dann, weil keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, von der Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte eine Einstweilige Verfügung bei einem Landgericht beantragt. Das jeweilige Landgericht hat die Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen, die Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte hat die Einstweilige Verfügung dann dem Abgemahnten zugestellt.

Abmahnung und Einstweilige Verfügung: was ist das?

Wer eine Abmahnung erhält, wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte legt ihren Abmahnungen eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wird hierauf nicht reagiert, kann die Abmahnkanzlei vor Gericht gehen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung zu beantragen. Anders als bei einer gewöhnlichen Klage findet hier in aller Regel keine mündliche Verhandlung statt, sondern das Landgericht erlässt die Einstweilige Verfügung im schriftlichen Verfahren, die Einstweilige Verfügung wird dann von der Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte über einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Abmahnung Selig & Christ Rechtsanwälte: droht hier eine Einstweilige Verfügung?

Wir haben in der letzten Zeit zahlreiche Anrufe von Personen erhalten, die eine Einstweilige Verfügung im Briefkasten hatten. Interessant ist, dass Selig & Christ Rechtsanwälte sich das Landgericht jeweils aussuchen. Manche Einstweilige Verfügungen wurden vom Landgericht Köln erlassen, andere vom Landgericht Bochum und wieder andere vom Landgericht München I. Die Streitwerte wurden in den uns bekannten Fällen je nach Gericht auf € 10.000, € 15.000 bzw. € 20.000 festgesetzt.
Ausgehend von einem mittleren Streitwert von €15.000 sind alleine für das gerichtliche Verfahren der Einstweiligen Verfügung folgende Kosten angefallen:
Rechtsanwaltsgebühr Selig & Christ (netto): € 755,80
Gerichtsgebühren: € 363,00
Gesamtbetrag € 1.118,80.
Dieser Betrag in Höhe von € 1.180,80 ist zusätzlich zu den außererichtlich geforderten Beträgen hinzu gekommen. Der Betrag wird durch das Gericht festgesetzt, eine Gegenwehr ist nicht möglich. Will man sich gegen die Einstweilige Verfügung zur Wehr setzen und legt Widerspruch ein, verteuert sich das ganze Verfahren nochmals erheblich.
Da es bei einer Einstweiligen Verfügung anders als bei einer normalen Klage erstmal keine mündliche Verhandlung gibt, ist dieses Verfahren für denjenigen, der auf eine Abmahnung keine Antwort erhält, sehr komfortabel. Das Risiko ist gering. Und die Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte geht hier offenbar sehr konsequent vor. Wer auf eine Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgibt, hat ein sehr hohes Risiko, einige Wochen später eine einstweilige Verfügung zugestellt zu bekommen.

Abmahnung Selig & Christ Rechtsanwälte: was tun?

Eine Abmahnung der Selig & Christ Rechtsanwälte sollte daher auf keinen Fall ignoriert werden. Zwar sind die Unterlassungserklärungen, welche der Abmahnung beigefügt sind, extrem einseitig und sollten nicht unterschrieben werden. Wer gar nicht reagiert, für den dürfte es jedoch deutlich teurer werden. Wichtig ist daher, eine sauber formulierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Außerdem sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die finanziellen Forderungen der Selig & Christ Rechtsanwälte berechtigt ist.


Eingestellt am 27.07.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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