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Spinnin´ Records BV Fareds Abmahnung: Oliver Heldens - Koala
Spinnin´ Records BV Abmahnung Fareds für Oliver Heldens - Koala
In Bezug auf Titel von Oliver Heldens muss vor aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg im Auftrag der Firma Spinnin´ Records BV der gewarnt werden. Die Kanzlei Fareds ist bereits seit einiger Zeit sehr aktiv im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Im Jahr 2015 werden nach wie vor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Als weiterer Auftraggeber der Kanzlei Fareds ist jetzt die Firma Spinnin´ Records BV bekannt geworden. Dieser hat die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Titeln von Oliver Heldens.Abmahnung Fareds Spinnin´ Records BV: was wird abgemahnt?
Von Oliver Heldens sind inzwischen mehrere erfolgreiche Musiktitel erschienen. Erfahrungsgemäß erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Fareds überwiegend wegen einzelner Musiktitel und nicht wegen ganzer Alben. Allerdings kann hier natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass mehrere Abmahnungen für verschiedene Titel von Oliver Heldens erfolgen.Derzeit erfolgen unter anderem Abmahnungen der Kanzlei Fareds für die Spinnin´ Records BV für folgenden Titel:
Oliver Heldens - Koala
Oliver Heldens - Koala ist derzeit recht erfolgreich und ist auf mehreren Samplern zu finden. Das macht die Sache besonders gefährlich.
Abmahnung Fareds Spinnin´ Records BV: die Forderung
In der Abmahnung werden Sie von der Kanzlei Fareds aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber der Spinnin´ Records BV abzugeben sowie pauschal€ 389,50
zu bezahlen. Hiermit sollen alle Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Oliver Heldens - Koala abgegolten sein.
Hier birgt sich jedoch oftmals die Gefahr, dass man dann, wenn man die Forderung erfüllt und glaubt, die Sache sei erledigt, noch weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds nachfolgen können. Dies ist keine rein theoretisch Gefahr sondern unsere regelmäßige Erfahrung mit Abmahnungen von Fareds.
Daher sollte man unbedingt verhindern, weitere Abmahnungen von der Kanzlei Fareds zu erhalten.
Wir haben schon zahlreichen Abgemahnten erfolgreich helfen können und sind gerne auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung mit Rat und Tat behilflich!
Eingestellt am 02.03.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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