The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 Abmahnung: Sasse & Partner WVG Medien GmbH

WVG Medien Abmahnung durch Sasse & Partner

Neben den Firmen Senator Film Verleih GmbH und Splendid Film GmbH hat die Kanzlei Sasse und Partner einen weiteren bedeutenden Auftraggeber hinzubekommen, für den urheberrechtliche Abmahnungen verschickt werden: die Firma WVG Medien GmbH. Im Jahr 2014 erfolgten zahlreiche WVG Medien Abmahnungen durch Sasse und Partner für diverse Filme. Sehr häufig geht es in aktuellen WVG Medien GmbH Abmahnungen um einzelne Folgen der erfolgreichen Serie
The Walking Dead Staffel 5

Das Filmwerk The Walking Dead besteht insgesamt aus derzeit insgesamt 5 Staffeln mit jeweils mehreren Filmen. The Walking Dead Staffel 5 ist vor kurzer Zeit erschienen. An jedem einzelnen Film aus The Walking Dead können Abmahnungen der WVG Medien GmbH ausgesprochen werden.

The Walking Dead Staffel 5 Abmahnung: um was geht es?

Ihnen wird vorgeworfen, dass eine einzelne Folge aus The Walking Dead Staffel 5 illegal über Ihren Anschluss verbreitet worden sein soll. In einer aktuell unserer Kanzlei vorgelegten Abmahnung geht es um den Film
The Walking Dead Staffel 5 Folge 3

Sie sollen für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein. Dabei soll es nach Angaben der Kanzlei Sasse und Partner nicht so sehr darauf an, ob Sie den vorgeworfenen Verstoß selbst begangen haben, sondern vielmehr lediglich darauf, ob der Verstoß über Ihren Anschluss erfolgt ist - durch wen auch immer.

WVG Medien The Walking Dead Abmahnung Sasse & Partner: was wird gefordert?

Die Kanzlei Sasse & Partner fordert von Ihnen als Empfänger der Abmahnung aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der WVG Medien GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages, der bei Sasse & Partner derzeit bei
€ 800,00

liegt. Die Forderungen werden damit begründet, dass über Ihren Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung an dem Film The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 begangen worden sein soll, für die Sie haften sollen. Der Verstoß soll Ihnen grundsätzlich auch dann zuzurechnen sein, wenn Dritte über Ihren Anschluss den Film The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 via Tauschbörse gezogen haben sollen.

WVG Medien Abmahnung Sasse & Partner 2014: sind diese Forderungen berechtigt?

Wenn es tatsächlich stimmt, dass über Ihren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie im Grundsatz der Firma WVG Medien GmbH bzw. dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Sasse & Partner auf Unterlassung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlungen für die Kanzlei Sasse & Partner durch die Firma Guardaley Ltd. durchgeführt werden. In Bezug auf die Guardaley Ltd. hat in einem Verfahren das Langericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2011 (Aktenzeichen 16 U 55/11) ausdrücklich von "unzuverlässigen Recherchedienstleistungen" der Firma Guardaley Ltd. gesprochen. Daher halten wir es für erforderlich, bei einer Abmahnung die Frage der Berechtigung und der ordnungsgemäßen Ermittlung zu überprüfen.
Wenn auch im Falle Ihrer Abmahnung unzuverlässige Ermittlungen durch die Firma Guardaley Ltd. vorliegen - aber auch nur dann! - können Ansprüche der Kanzlei Sasse & Partner gegenüber zurückgewiesen werden. Zwischenzeitlich gab es jedoch Gerichtsentscheidungen, die keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma Guardaley Ltd. durchgeführten Ermittlungen haben.
Allerdings hat vor kurzem der BGH in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass eine Haftung des Anschlussinhabers für durch Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich möglich ist, jedoch unter gewissen Voraussetzungen ausscheidet. Davon liest man in aktuellen Abmahnungen freilich nichts.
Den geforderten Betrag von € 800,00 halten wir generell für überzogen, selbst wenn die Abmahnung an sich berechtigt wäre.

WVG Medien The Walking Dead Abmahnung Sasse & Partner: was tun?

Die aktuelle Ungewissheit in Bezug auf Guardaley Ltd. und die für die Kanzlei Sasse & Partner durchgeführten Ermittlungen betrifft wohl zahlreiche Abmahnungen, die von dieser Kanzlei ausgesprochen werden. Es sollte immer im Einzelfall gründlich geprüft werden, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen. Außerdem muss neuerdings die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Prüfung der Ansprüche herangezogen werden.
Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte diese unbedingt modifiziert werden, um Nachteile zu vermeiden. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich ausschließlich auf den einzelnen Film The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 und nicht auf weitere Filme aus der The Walking Dead Reihe. Wer also neben dem Film The Walking Dead Staffel 5 Folge 3 noch weitere Filme heruntergeladen hat, muss mit mehreren Folgeabmahnungen wegen anderer Filme rechnen. Bei der Formulierung sollte jedoch unbedingt auf den genauen Wortlaut der Erklärung geachtet werden, damit man nicht weitere Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner riskiert, ob für WVG Medien oder einen anderen Auftraggeber. Denn mit jeder weiteren Abmahnung werden weitere € 800,00 von Sasse und Partner gefordert.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung auf ihre Berechtigung. Dabei erstellen wir für Sie - sofern nötig - die passende Unterlassungserklärung,die Sie auch vor weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner schützt. Denn ansonsten könnte das Jahr 2015 für Sie unnötig teuer werden. Ob und in welchem Umfang eine Zahlung zu leisten ist, darüber beraten wir Sie gerne individuell.
Unser Ziel ist und bleibt: Sie müssen nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen.


Eingestellt am 27.12.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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