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Tiberius Film Abmahnung Waldorf Frommer 2013: Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission
Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission: Abmahnungen durch Waldorf Frommer für Tiberius Film GmbH im Jahr 2013
Die Firma Tiberius Film GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission vorgeworfen wird. Der Film Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission ist vor kurzem offiziell erschienen und wird im Jahr 2013 von der Firma Tiberius Film GmbH vertrieben. Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission ohne Erlaubnis der Tiberius Film GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.Tiberius Film GmbH Abmahnung Waldorf Frommer 2013: um was geht es?
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten FilmDie Athena Verschwörung - In tödlicher Mission
mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Tiberius Film GmbH nichts.Tiberius Film GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?
In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von€ 956,00
gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 506,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz für die Firma Tiberius Film GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Tiberius Film GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission abgegolten.
Tiberius Film GmbH GmbH Abmahnung Waldorf Frommer 2013: was tun?
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Abmahnung Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen
Neben dem Film Die Athena Verschwörung - In tödlicher Mission hat die Firma Tiberius Film GmbH außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Filme der Firma Tiberius Film GmbH über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nachfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat neben der Firma Tiberius Film GmbH außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.Wenn Sie nicht möchten, dass das Jahr 2013 für Sie finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.
Eingestellt am 22.02.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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