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Triple X Entertainment Abmahnung Apartment Deluxe
Apartment Deluxe: Abmahnung Triple X Entertainment durch Philipp Marquort
Die Kanzlei Philipp Marquort verschickt wieder einmal Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. Internetnutzer. Vorgeworfen wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung über eine sog. Tauschbörse. Ein urheberrechtlich geschützter Film, diesmal der Film Apartment Deluxe soll über den Internetanschluss des Abgemahnten illegal verbreitet worden sein.Triple X Abmahnung Apartment Deluxe: die Forderungen
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Apartment Deluxe wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Triple X Entertainment gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von€ 859,80
Hiermit sollen sämtliche Ansprüche der Triple X Entertainment abgegolten sein.
Triple X Abmahnung Apartment Deluxe: was tun?
Wir prüfen bei jeder Abmahnung zunächst, ob diese überhhaupt berechtigt ist. Hier stellen sich eine Reihe von Fragen, die individuell geklärt werden müssen. Zu beachten ist, dass der Film Apartment Deluxe nicht der einzige Film ist, für den durch die Triple X Entertainment bzw. die Kanzlei Philipp Marquort derartige Abmahnungen ausgesprochen werden. Folgeabmahnungen wegen weiterer Filme sollten daher verhindert werden. Die finanziellen Forderungen können darüber hinaus regelmäßig reduziert werden.Eingestellt am 07.02.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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