U+C Urmann und Collegen Regensburg The Archive AG Abmahnung Hot Stories 2013-2014

U+C Urmann und Collegen Abmahnung im Jahr 2014: was erwartet uns?

Die Regensburger Kanzlei U+C Urmann und Collegen hat in den letzten Monaten für ziemliche Schlagzeilen gesorgt. Veranstaltet wurde von U+C Urmann und Collegen eine Versteigerung von zahlreichen (vermeintlichen) Forderungen aus Abmahnungen. Diese Versteigerung hat sich offenbar überwiegend an Inkassounternehmen bzw. Rechtsanwälte gerichtet, nach den mir vorliegenden Informationen waren nach den Versteigerungsbedingungen jedoch auch sämtliche erwachsenen Personen ohne Einschränkungen teilnahmeberechtigt. Was aus diesen Forderungen geworden ist, ist mir bislang unklar. Es soll sich um rund 70.000 Forderungen im Wert von rund 90.000.000 EUR handeln. Einen gewaltigen Wert, der da von U+C Urmann und Collegen versteigert werden sollte.
Im zeitlichen Zusammenhang erhielten einige Kanzleien, die Abgemahnte vertreten - unter anderem unsere Kanzlei - dicke Stapel Post von U+C Urmann und Collegen. In all diesen Fällen war der von U+C Urmann und Collegen in der Abmahnung geforderte Betrag von meistens jeweils € 650,00 nicht bezahlt worden. In zahlreichen Fällen hatten wir zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, jedoch vor einer Zahlung erst einmal aussagekräftige Nachweise angefordert. Diese Nachweise wurden von U+C Urmann und Collegen nicht erbracht, stattdessen wurde mit zahlreichen Schreiben Ende anstelle des urprünglichen Betrages insgesamt knapp der doppelte Betrag gefordert. Man könnte darüber nachdenken, ob man bei U+C Urmann und Collegen mit der im Internet angekündigten und kommentierten Versteigerung nicht noch einmal den Druck erhöhen wollte, doch noch zu bezahlen. Denn warum sollte man sonst Forderungen für weniger verkaufen?

U+C Urmann und Collegen Abmahnung The Archive AG

Nachdem in den letzten Monaten kaum Abmahnungen von U+C Urmann und Collegen erfolgt waren, hat sich dies Endes des Jahres 2013 wieder geändert. Offenbar möchte man zum beginnenden Jahr 2014 bei U+C Urmann und Collegen wieder richtig durchstarten. So hat man auch einen weiteren Auftraggeber hinzugewonnen, für den Abmahnungen ausgesprochen werden, die Firma
The Archive AG

Auch die Firma The Archive AG hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen aus dem Erotikbereich. The Archive AG ist nach unserer Einschätzung neu im Abmahngeschäft. Für The Archive AG erfolgen derzeit vor allem Abmahnungen für folgendes Werk:
Hot Stories

Neben dem Film Hot Stories hat die Firma The Archive AG jedoch noch die Verwertungsrechte an zahlreichen anderen Filmen. Dies sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung immer bedenken, möchte man keine böse Überraschung in Form von Folgeabmahnungen erhalten.

U+C Urmann und Collegen Abmahnung The Archive AG Hot Stories: was tun?

Wer von U+C Urmann und Collegen eine The Archive AG Abmahnung erhalten, sollte immer Folgendes bedenken: Diese Kanzlei ist - zumindest nach unserer persönlichen Einschätzung und Erfahrung - die Kanzlei mit den häufigsten Fällen an Folgeabmahnungen überhaupt. Wird die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben und / oder der geforderte Pauschalbetrag in Höhe von
€ 250,00

bezahlt, kommt es sehr häufig vor, dass wenige Tage oder Wochen später gleich mehrere weitere Abmahnungen von U+C Urmann und Collegen im Briefkasten liegen, im Auftrag von The Archive AG oder möglicherweise auch anderer Rechteinhaber. Jedenfalls geht es dann um einen anderen Film als Hot Stories.
Dies kann und sollte verhindert werden. Wenn man schon von U+C Urmann und Collegen eine Abmahnung erhält, dann sollte man unbedingt dafür sorgen, dass es bei dieser einen Abmahnung bleibt. Dies kann durch geschickte Modifizierung der Unterlassungserklärung erfolgen. Wenn dann doch noch eine weitere Abmahnung kommt, kann diese als unbegründet zurückgewiesen werden. Dies haben wir in mehreren Fällen, in denen trotz umfassender modifizierter Unterlassungserklärung eine weitere Abmahnung von U+C Urmann und Collegen kam, so praktiziert. U+C Urmann und Collegen hat dann auch bestätigt, dass die weiteren Abmahnungen nicht hätten ausgesprochen werden dürfen.
Grundsätzlich sollte jede Abmahnung auf ihre Berechtigung überprüft werden. Eine Zahlung sollte grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Abmahnung sich als berechtigt herausstellt. In diesen Fällen ist es uns jedoch in zahlreichen Fällen gelungen, die ursprüngliche Forderung aus der Abmahnung auf weniger als die Hälfte des Betrages zu drücken. Soll 2014 für Sie nicht das Jahr werden, in dem Sie Ihre Ersparnisse an Abmahnkanzleien weggeben müssen, sollte man sich gleich bei der ersten Abmahnung die richtige Strategie überlegen.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach einer solchen Abmahnung!


Eingestellt am 06.12.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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