Universal Music GmbH Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2013 Urheberrechtsverletzung Robbie Williams - Take The Crown Candy Different

Robbie Williams Take The Crown Abmahnung Universal Music durch Rasch Rechtsanwälte

Der Musikgigant Universal Music ist im Jahr 2012 schwer auf Einkaufstour gegangen und hat sich das CD-Geschäft des Konkurrenten EMI Music gekauft. Damit hat sich die Universal Music GmbH die Verwertungsrechte für Deutschland an zahlreichen erfolgreichen Künstlern gesichert. Hierzu zählt unter anderem auch Robbie Williams, dessen aktuelles Album Take The Crown gerade in Deutschland erschienen ist. Die Firma Universal Music GmbH lässt sich bei Urheberrechtsverletzungen seit Jahren (unter anderem) durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat im Auftrag der Universal Music GmbH in den letzten Jahren bereits Tausende Abmahnungen an Internetnutzer verschickt, denen jeweils eine Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Album der Universal Music GmbH vorgeworfen wird. Nunmehr erfolgen Abmahnungen wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen an dem Album Robbie Williams - Take The Crown.

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Universal Music Rasch Rechtsanwälte: um was geht es?

Ihnen als Empfänger der Abmahnung wird eine zum Nachteil der Universal Music GmbH begangene Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Konkret wirft Ihnen die Kanzlei
Rasch Rechtsanwälte in der Abmahnung vor, dass über Ihren Internetanschluss aus das erfolgreiche Musikalbum
Robbie Williams - Take The Crown

illegal über eine Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Wer das Album Robbie Williams - Take The Crown im Internet herunterlädt, dem ist häufig nicht bewusst, dass er beim Download über eine Tauschbörse regelmäßig das Album für Dritte freigibt. Hierin liegt eine Verbreitung des Albums Robbie Williams - Take The Crown und damit eine Urheberrechtsverletzung. Wer für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich und ob die Abmahnung daher berechtigt ist, steht auf einem anderen Stern.
EINSCHUB Abmahnungen Robbie Williams Singles:
Immer wieder kommt es auch zu Abmahnungen wegen einzelner Musiktitel. Robbie Williams ist derzeit mit der Single Candy erfolgreich in den Charts. Robbie Williams hat am 03.11.2012 bei Wetten, dass..? die Single Candy präsentiert. Ab sofort ist auch die neue Single Different von Robbie Williams veröffentlicht. Es dürfte ein offenes Geheimnis sein, dass auch Different sehr schnell die Charts stürmen wird.
Damit drohen auch Abmahnungen, wenn Sie die Titel Candy bzw. Different einzeln bzw. über einen Chartcontainer heruntergeladen haben. Wenn es in einer Abmahnung lediglich um einen einzelnen Titel geht, sind die geforderten Beträge deutlich geringer und liegen üblicherweise bei € 450,00.

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Universal Music Rasch Rechtsanwälte: was wird gefordert?

Aufgrund der Ihnen in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Robbie Williams - Take The Crown fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, dass Sie sich gegenüber der Universal Music GmbH im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichten, zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Außerdem sollen Sie Anwaltskosten und Schadensersatz bezahlen. In der Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte ist üblicherweise ein sog. Vergleichsangebot enthalten. Nachdem in der Abmahnung zu lesen ist, dass die eigentlich angefallenen Beträge viel höher seien, wird als Entgegenkommen mitgeteilt, dass gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 1.200,00

die finanziellen Forderungen der Universal Music GmbH bzw. der Rasch Rechtsanwälte aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung abgegolten werden können.

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Universal Music Rasch Rechtsanwälte: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist die Rechtslage häufig nicht so eindeutig, wie dies in der Abmahnung zu lesen ist. Wenn der Anschlussinhaber das Album Robbie Williams - Take The Crown selbst heruntergeladen hat, liegt zweifelsfrei eine Urheberrechtsverletzung vor. Dann geht es nur noch darum, ob die Höhe der geltend gemachten Forderungen angemessen ist.
Wurde Robbie Williams - Take The Crown jedoch von einem Dritten heruntergeladen, ist die dem Anschlussinhaber vorgeworfene Urheberrechtsverletzung dagegen durchaus diskutabel. Die Rechtsprechung ist hier noch nicht zu einer höchstrichterlichen Entscheidung gekommen.
Fakt ist: Derartige Abmahnungen dürften uns noch bis weit in das Jahr 2013 hinein beschäftigen. Kanzleien wie Rasch Rechtsanwälte können sich im Streitensfall in solchen Fällen aufgrund des sog. Fliegenden Gerichtsstands bei Urheberrechtsverletzungen das Gericht aussuchen, an dem eine Klage erfolgt. Da es "strengere" und "weniger strenge" Gerichte gibt, sollte man aufpassen.
Wer eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH erhalten hat, weil ihm beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung an dem Album Robbie Williams - Take The Crown vorgeworfen wird, der sollte sich an einen erfahrenen Anwalt wenden.
Wir haben bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich helfen können! Gerne auch Ihnen!


Eingestellt am 03.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 3,0 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff