Universal Music GmbH Abmahnung Rasch Rechtsanwälte: Justin Bieber - Believe Acoustic (2013)

Justin Bieber - Believe Acoustic (2013) Vorsicht: Abmahnungen durch Rasch Rechtsanwälte drohen

Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Album Justin Bieber - Believe Acoustic (2013) vorgeworfen wird. Das Album Believe Acoustic von Justin Bieber weist als offizielles Erscheinungsdatum in Deutschland den 25.01.2013 aus. Justin Bieber - Believe Acoustic (2013) ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Justin Bieber - Believe Acoustic (2013) ohne Erlaubnis der Universal Music GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg rechnen.

Universal Music GmbH Abmahnung Rasch Rechtsanwälte: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das urheberrechtlich geschützte Album
Justin Bieber - Believe Acoustic (2013)

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Universal Music GmbH nichts.

Universal Music GmbH Abmahnung Rasch Rechtsanwälte: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
1.200,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für die Firma Universal Music GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Universal Music GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Justin Bieber - Believe Acoustic (2013) abgegolten.

Universal Music GmbH Abmahnung Rasch Rechtsanwälte: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Justin Bieber - Believe Acoustic (2013): was kann abgemahnt werden?

Neben Abmahnungen wegen ganzer Alben kommt es immer wieder vor, dass die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch Downloads wegen einzelner Titel abmahnt. Üblicherweise werden dann mehrere herunter geladene Titel, beispielsweise aus einem Chartcontainter, zu einer Abmahnung zusammengefasst. Auch hiefür werden dann € 1.200,00 gefordert. Gefährdet sind hierfür sämtliche Titel aus dem Album Justin Bieber - Believe Acoustic (2013). Hier kommt daher die Tracklist von Justin Bieber - Believe Acoustic (2013):

1. Boyfriend (Acoustic)
2. As Long As You Love Me (Acoustic)
3. Beauty And A Beat (Acoustic)
4. She Don't Like The Lights (Acoustic)
5. Take You (Acoustic)
6. Be Alright (Acoustic)
7. All Around The World (Acoustic)
8. Fall (Acoustic)
9. Yellow Raincoat (Acoustic)
10. I Would (Acoustic)
11. Nothing Like Us (Acoustic)


Eingestellt am 18.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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