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Universal Pictures International Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer (München): Das Bourne Vermächtnis
Das Bourne Vermächtnis: Abmahnung der Universal Pictures International Germany GmbH durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer
Bäumchen wechsel Dich - das war der erste Gedanke, als wir in unserer Kanzlei eine Abmahnung der Firma Universal Pictures International Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer auf dem Schreibtisch hatten. Denn bisher hatte sich die Universal Pictures International Germany GmbH nicht von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer vertreten lassen, sondern von einer Dortmunder Kanzlei. Doch dort hatte man deutlich kleinere Forderungen erhoben. Möglicherweise war das ein Grund, warum sich die Universal Pictures International Germany GmbH nunmehr - wie zahlreiche andere Firmen auch - von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertreten lassen. Dort fordert man erheblich mehr und außerdem wird dort das "Forderungsmanagement" sehr durchorganisiert und professionell betrieben.Waldorf Frommer Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: um was geht es?
Ihnen wird in der Abmahnung vorgeworfen, den FilmDas Bourne Vermächtnis
in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. Da Sie jedoch keine Lizenz dazu haben, Das Bourne Vermächtnis zu verbreiten, soll das Ganze illegal erfolgt sein. Hiergegen wendet man sich von Seiten der Universal Pictures International Germany GmbH im Wege der Abmahnung.
Waldorf Frommer Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: was wird gefordert?
Aufgrund der unberechtigten Verbreitung des Films Das Bourne Vermächtnis, die Ihnen vorgeworfen wird, werden Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von€ 956,00
sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Pictures International Germany GmbH aufgefordert. Hierdurch sollen alle Ansprüche aus der vorgeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film Das Bourne Vermächtnis abgegolten sein.
Waldorf Frommer Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: was tun?
Wer überhaupt keine Unterlassungserklärung abgibt, riskiert die sehr teure gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs. Wer die geforderte Erklärung unterschreibt, riskiert weitere Abmahnungen und erkennt zudem auch die finanziellen Forderungen an.Die umfangreiche Abmahntätigkeit der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer sollte zwischenzeitlich jedermann vor Augen geführt haben, dass man dieser Kanzlei ausgeliefert ist, wenn man sich nicht professionellen Beistand holt. Gerne überprüfen wir auch Ihre Abmahnung und wehren unberechtigte Forderungan ab. Durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung beugen wir erfolgreich Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen anderer Filme als Das Bourne Vermächtnis vor, ob Waldorf Frommer Abmahnungen für die Universal Pictures International Germany GmbH oder andere Auftraggeber von Waldorf Frommer.
Eingestellt am 04.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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