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Unverbindliches Lizenzangebot für Tonaufnahme Vibe Slomow Himood auf der Plattform Instagram durch Fairsync
Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH): Unverbindliches Lizenzangebot wegen Tonaufnahme auf Instagram
Wir erhalten derzeit von recht vielen Betroffenen Schreiben zur Bearbeitung gelegt, welche von Fairsync aus Cham (Schweiz) erfolgen, wobei es sich bei Fairsync und eine Handelsmarke des Unternehmes Stington & Partner Legal GmbH handelt.Die Schreiben enthalten eine Überschrift wie folgt:
Unverbindliches Lizenzangebot für die Tonaufnahme Vibe Slomow Himood auf der Plattform INSTAGRAM
Sodann wird ausgeführt, dass ein bestimmtes Unternehmen, in diesem Falle die Firma Hi.mood Records, die ausschließlichen Nutzungsrechte an der genannten Tonaufnahme sei. Und dieses Unternehmen habe die Firma Stington & Partner Legal GmbH als Lizenzhändler ermächtigt, im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) Online-Nutzungsrechte einschließlich der Nutzung von Social Media zu vergeben.
Fairsync bzw. die Stington & Partner Legal GmbH sei auf ein Video gestoßen, welches der Empfänger des Schreibens auf Instagram gepostet hatte und in dem die genannte Tonaufnahme, hier also Vibe Slomow Himood, enthalten sei. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche dieser Schreiben vor. Es geht dabei auch um andere Tonaufnahmen wie beispielsweise Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) oder I´m Not What Happend To Me (Interpret: Good Vibes Tribe).
Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH): was wird gefordert?
Anders als bei Abmahnungen wird hier keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Anders als bei ähnlichen Schreiben, die von unterschiedlichen Anwaltskanzleien erfolgen, wird auch kein Schadensersatz gefordert. Vielmehr wird, wie schon die Überschrift formuliert, ein "unverbindliches Lizenzangebot" unterbreitet. Dieses ist allerdings in allen bislang von uns betreuten Fällen derart happig, dass die in vielen Abmahnungen geforderten Beträge teils deutlich überschritten werden.Bei der Tonaufnahme Vibe (Interpret: Slomow; Himood) wird im hier beschriebenen Beispielsfall eine Lizenzgebühr in Höhe von
€ 9.600,00
angesetzt. Bei mehreren uns vorliegenden Schreiben, in denen es um die Tonaufnahme Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) geht, wird eine Lizenzgebühr in Höhe von
€ 7.920,00
angesetzt (in einem Fall war es ein abweichender Betrag in Höhe von € 3.700,00), bei der Tonaufnahme I´m Not What Happend To Me (Interpret: Good Vibes Tribe) wird eine Lizenzgebühr von
€ 4.800,00
gefordert, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die jeweils angesetzten Beträge variieren je nach Tonaunfnahme und der Zeitdauer bzw. der Intensität der Nutzung, so dass Abweichungen zu den hier genannten Beträgen möglich sind.
Unverbindliches Lizenzangebot Fairsync (Stington & Partner Legal GmbH): was mache ich jetzt?
Wenn Sie das Lizenzangebot annehmen, kommt zwischen Ihnen und der Stington & Partner Legal GmbH ein Vertrag zustande und Sie dürfen dann - in der Regel für ein oder zwei Jahre, wobei die bisherige Nutzung mit umfasst ist, die Tonaufnahme nutzen.Die Empfänger dieses unverbindlichen Lizenzangebots sind in der Regel kleine Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Kosmetik, Friseur etc. Bislang war eine Lizenzierung einer Tonaufnahme noch mit keinem unserer Mandanten, die ein solches Lizenzangebot erhalten haben, zu den genannten Konditionen wirtschaftlich auch nur annähernd sinnvoll.
Wenn das Angebot nicht angenommen wird, drohen weitere Schritte der Fairsync bzw. Stington & Partner Legal GmbH. Insbesondere Abmahnungen oder die Geltendmachung von Schadensersatz drohen. Wenn die Tonaufnahme nach wie vor auf dem eigenen Instagram-Kanal bereitgehalten wird, droht auch eine einstweilige Verfügung. Hierdurch können hohe Kosten entstehen.
Daher sollten Sie nach Möglichkeit verhindern, vermeidbare Kosten überhaupt entstehen zu lassen. Gerne vertreten wir auch Sie und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Eingestellt am 10.07.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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