Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft: Hausbesuch bei Nataly

Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft

Die Firma Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft kannte ich bislang im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnungen noch nicht. Ebenso war mir bekannt, was die Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft überhaupt anbietet. Eine kurze Recherche führte mich auf die Internetseite

Dies ist die Homepage der Firma Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft. Nach den eigenen Angaben auf der Homepage hat die Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft erst im Februar 2011 den neuen Firmensitz in München eröffnet. Nach eigenen Angaben produziert die Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft Werbespots für Radio und Fernsehen.

Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung: Die Kanzlei

Die Abmahnung im Auftrag der Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft erfolgt durch die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer. Die Homepage von Vahrenwald & Kretschmer

zeigt, dass Vahrenwald & Kretschmer über Büros in München und Hannover verfügt. Prof. Dr. Vahrenwald hat nach eigenen Angaben auf der Homepage noch Anwaltszulassungen in den den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Moskau.

Vahrenwald & Kretschme Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft: Die Abmahnung

Dem Empfänger der Abmahnung wird von der Kanzlei Vahrenwald und Kretschmer eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Über Ihren Internetanschluss soll ein urheberrechtlich geschützter Film mittels einer Tauschbörse illegal verbreitet worden sein. Dies soll dazu führen, dass Ihnen gegenüber Ansprüche auf Unterlassung, Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz bestehen.
An der Abmahnung der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer sind die zahlreichen Kanzleistandorte bzw. Auslandszulassungen der Anwälte Vahrenwald & Kretschmer auffällig. Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer hat Büros in München und Hannover, Prof. Vahrenwald hat Auslandszulassungen in den VAE und der Russischen Föderation, Prof. Kretschmer in Österreich. Weiter hat die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer nach den Angaben auf dem Briefkopf Korrespondenzanwälte in Paris, Brüssel, Barcelona, Wien, Istanbul, London, Los Angeles und Singapur.
Im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen zu der Abmahnung der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer geben:

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 1

Auf Seite 1 der Abmahnung führt die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer aus, die Interessen der Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. zu vertreten. Diese sei Inhaberin von urheberrechtlichen Schutzrechten an dem Film Hausbesuch bei Nataly

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 2

Der Film Hausbesuch bei Nataly habe eine Länge von 55 Minuten und sei von der Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft produziert und veröffentlicht worden. Über den Anschluss des Empfängers der Abmahnung soll der Film Hausbesuch bei Nataly mittels einer Tauschbörse illegal zugänglich gemacht worden sein. Dies stelle ein Verhalten dar, welches geeignet sei, die geschützten Rechte der Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft im gewerblichen Ausmaß zu verletzen.

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 3

Nach näheren Ausführungen zur Gewerblichkeit des Ausmaßes folgen von der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Ausführungen zur sogenannten Störerhaftung. Diese besagt im Grundsatz, dass der Anschlussinhaber auch für Verstöße verantwortlich sein kann, die er nicht selbst begangen hat, die jedoch Dritte über seinen Anschluss begangen haben. Als Nachweis wird von Vahrenwald & Kretschmer auch der Hash-Wert der Datei angeführt. Diese Ausführungen sind zwar im Grundsatz richtig. Es gibt jedoch auf Fälle, in denen eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nicht gegeben ist, obwohl über seinen Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde.

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 4

Ein Landgericht hat Ihren Provider zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Abmahnung von
Vahrenwald & Kretschmer beigefügt ist in der Regel eine Kopie dieses aufgrund von § 101 Abs. 9 UrhG ergangenen Auskunftsbeschlusses. Dies ist das übliche Verfahren, welches einer Abmahnung vorgeschaltet ist.
Im Folgenden werden in der Abmahnung der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer die geforderten Ansprüche mitgeteilt und kurz dargelegt:
Anspruch auf Unterlassung
Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung
Anspruch auf Auskunftserteilung

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 5

Anspruch auf Erstattung von Schadensersatz
Anspruch zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten und weiteren Aufwendungen

Höchst interessant finde ich die Ausführungen in der Abmahnung von Vahrenwald & Kretschmer, der im Wege der Lizenzanalogie zu ermittelnde Schadensersatz belaufe sich auf "mindestens € 20.000". Derart hohe Schadensersatzforderungen sind mir aus keiner anderen Filesharing-Abmahnung bekannt. Anschließend folgen Ausführungen zur Höhe der Anwaltskosten und zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Seite 6

Auf Seite 6 der Abmahnung werden die erhobenen Ansprüche nochmals zusammengefasst. Anschließend folgt ein Vergleichsangebot, welches dem Empfänger der Abmahnung helfen soll, Kosten zu sparen :-)

Abmahnung Vahrenwald & Kretschmer: Die Anlagen

Als Anlagen der Abmahnung beigefügt sind eine Vollmacht, eine Honorarnote, ein Überweisungsträger, eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung, ein Gutachten über die eingesetzte "Anti-Piracy"-Software sowie der Auskunftsbeschluss gegen den Provider.

Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft: was will man von mir?

Als Vergleichsangebot wird in der Abmahnung der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer wird eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft gefordert. Außerdem ist auch die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer dazu übergegangen, wie andere Kanzleien auch in der Abmahnung ein festes Pauschalangebot zu machen. Die Anwaltskosten und der Schadensersatz sollten gegen eine pauschale Zahlung in Höhe von
€ 952,00

abgegolten sein. Weitergehende Ansprüche werden dann nicht geltend gemacht.

Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft: was ist zu raten?

Wichtig ist auf alle Fälle, eine gerichtliche Geltendmachung des Unterlassunganspruchs zu verhindern. Denn dies könnte die Kosten schnell auf einige Tausend Euro anwachsen lassen. Sofern ein Unterlassunganspruch besteht, sollte daher eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Allerdings ist dies zunächst sorgfältig zu prüfen. Schließlich bezieht sich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nur auf den Titel Hausbesuch bei Nataly Damit bleiben weitere Abmahnungen an anderen Filmen der Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft möglich. Dies sollte verhindert werden. Auch zu prüfen ist, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht.
Update Vahrenwald Abmahnungen 16.02.2012
Wir haben inzwischen zahlreiche Abmahnungen von Vahrenwald & Kretschmer bearbeitet. Da der Verstoß in den meisten Fällen zumindest zweifelhaft war - die Mandanten haben uns glaubhaft versichert, das abgemahnte Werk nicht zu kennen bzw. noch nie etwas aus dem Internet heruntergeladen zu haben, die abgemahnten Filmtitel sind auch über Google nicht zu finden - haben wir zwar eine modifizierte Untelassungserklärung abgegeben, vor jeglicher Zahlung jedoch erst einmal Nachweise bei Vahrenwald & Kretschmer angefordert. Bislang warten wir noch immer auf die Antworten von Vahrenwald & Kretschmer...
Wir haben bereits zahlreiche Filesharing Abmahnungen bearbeitet und helfen gerne auch Ihnen weiter!


Eingestellt am 24.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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2 Kommentare zum Artikel "Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung Süddeutsche Film und Medienproduktionsgesellschaft: Hausbesuch bei Nataly":

Am 12.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Weder Hausbesuch bei Nataly noch Hausbesuch bei Nataly mit happy end ist in den fiesharingbörsen bekannt. Da beide Filme ausser über obige Abmahnungen bekannt sind, liegt die Vermutung nahe, das beide Fime nur auf dem Abmahnpapier existieren. Sebiges gilt für die "Anti Piracy Software", die angebich eingesetzt wurde. Eine Richtigstelung ohne jedwedes Anerkennen der Urheberrechtsverletzung blieb seit 6 Wochen ohne weitere Antwort ... das sagt einiges aus über die wahren Absichten hinter dieser Anschuldigung ..........
Am 10.01.2012 schrieb Marco folgendes:
Am 4.11.11 bekam ich ebenfalls ein solches Schreiben für den Film "Hausbesuch bei Natcha mit Happy-End" - nachdem ich die genannten Vorwürfe schriftlich widerlegt hatte ( zb das dieser Film völlig unbekannt sind und in Filesharingnetzwerken nicht (mehr?) erhältlich ) und ich solche Filme weder selbst herunterlade, noch zum herunterladen anbiete, sondern nur zweifelsfrei Dateien ohne Copyright, bzw von mir selbst erstellte Dateien zum herunterladen anbiete, und ich daher an der Zuverlässigkeit der eingesetzten Software massiv zweifle ( zumal diese ebenso völlig unbekannt ist ).
Daher wurde von mir abgelehnt, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, noch ingendwelche Zahlungen zu leisten.
Resultat : Bis heute ( 10.1.12 ) keine Antwort .... das zeigt schon recht deutlich, worauf das ganze abzielt.......

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