Vitra Collections AG Abmahnung durch Menold Bezler: Urheberschutz an Möbeln

Urheberrechtliche Abmahnung der Vitra Collections AG

Unserer Kanzlei wurde zur Bearbeitung eine Abmahnung der Vitra Collections AG vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die renommierte Stuttgarter Anwaltskanzlei Menold Bezler. Es geht um den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung.
Die Vitra Collections AG vertreibt Möbel, u.a. Stühle. Nach eigenen Angaben hat die Vitra Collections AG die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Designklassikern der Designer Charles und Ray Eames, insbesondere auch an den Stühlen der Aluminium Group. Die von Charles und Ray Eames gestalteten Stühle der Aluminium Group sind anerkanntermaßen weltbekannt.
Auch Möbelstücke wie Stühle können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie eine besondere Eigenart aufweisen. Das ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Die Vitra Collections AG geht davon aus, dass die von Charles und Ray Eames angefertigten Stühle der Aluminium Group einen solchen Urheberrechtsschutz genießen und geht daher gegen Unternehmen vor, denen vorgeworfen wird, gegen dieses Urheberrecht verstoßen zu haben.

Vitra Collections AG Abmahnung Menold Bezler: um was geht es konkret?

In der uns zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung geht es konkret um 6 Bürostühle, die nach Ansicht der Vitra Collections AG rechtswidrige Nachahmungen der urheberrechtlich geschützten Stühle der Aluminium Group darstellen. Zur Untermauerung des eigenen Sachvortrags in der Abmahnung ist in Kopie eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin beigefügt, die die Vitra Collections AG im Jahr 2010 erwirkt hatte. Die einstweilige Verfügung wurde noch von den früheren Prozessbevollmächtigten der Vitra Collections AG beantragt.

Vitra Collections AG Abmahnung Menold Bezler: was wird gefordert?

Sie sollen zunächst eine Unterlassungserklärung gegenüber der Vitra Collections AG abgeben. Hierfür wird in der durch die Kanzlei Menold Bezler aus Stuttgart ausgesprochenen Abmahnung eine Frist gesetzt.
Außerdem wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass der Vitra Collections AG Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung sowie Vernichtung zustehen.
Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung der Kanzlei Menold Bezler werden mit
€ 3.260,90

beziffert. Dabei wurde in der uns vorliegenden Abmahnung, in der es um insgesamt 6 Stühle ging, von einem Gegenstandswert in Höhe von € 300.000,00 ausgegangen.
Bei einer berechtigten Abmahnung besteht auch ein Auskunftsanspruch. Nach dessen Erfüllung kann Schadensersatz gefordert werden, der u.a. auch vom eigenen Umsatz mit den Möbelstücken abhängt.

Vitra Collections AG Abmahnung Menold Bezler: was tun?

Zunächst sollte durch einen Fachmann geprüft werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. In diesem Falle sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung durch die Kanzlei Menold Bezler erstellt wurde und diese die Interessen der Vitra Collections AG vertritt, sollte diese Unterlassungserklärung nach unserer Einschätzung nicht unterschrieben werden. Vielmehr sollte eine selbst erstellte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die nciht weiter reicht als unbedingt notwendig. Auch die finanziellen Forderungen sollten einer Prüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Vitra Collections AG erhalten haben, in denen Ihnen vorgeworfen wird, Möbelstücke von Charles und Ray Eames bzw. der Aluminium Group unerlaubt zu übernehmen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Eingestellt am 17.06.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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