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Waldorf Frommer Abmahnung 2013
Abmahnungen Waldorf Frommer 2013 - was tun?
Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist eine der größten Abmahnkanzleien im Bereich Urheberrechtsverletzungen bundesweit. Vielleicht sogar die größte Abmahnkanzlei überhaupt. Waldorf Frommer geht seit vielen Jahren gegen Leute vor, denen von Waldorf Frommer vorgeworfen wird, sie hätten urheberrechtlich geschützte Werke der Auftraggeber von Waldorf Frommer im Internet getauscht.Ein Wort zu den Auftraggebern von Waldorf Frommer
Waldorf Frommer ist nicht nur eine der größten und mit am längsten tätige Kanzlei im Bereich von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, sondern hat auch zahlreiche große und bekannte Auftraggeber. Zu den Auftraggebern der Kanzlei Waldorf Frommer zählen unter anderem die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Verlagsgruppe Random House, die Constantin Film Verleih GmbH, die Tele München Fernseh GmbH oder die DHV - Der Hörverlag GmbH.Für diese Auftraggeber verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer munter Abmahnungen aus den jeweiligen Bereichen der Auftraggeber: Musik, Film, Hörbücher. Es gibt fast nichts, was nicht von Waldorf Frommer abgemahnt wird.
Was ist nach einer Waldorf Frommer Abmahnung zu tun?
Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei nunmehr seit mehreren Jahren mit Filesharing-Abmahnungen. Es gibt dementsprechend kaum eine Abmahn-Kanzlei in diesem Bereich, mit der wir noch nicht zu tun hatten. Aufgrund der Größe von Waldorf Frommer und der Vielzahl der von Waldorf Frommer verschickten Abmahnungen haben wir mit dieser Kanzlei regelmäßig zu tun. Und im Jahr 2013 erreichen uns mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer als in den Jahren zuvor.Je nach Abmahnkanzlei bietet sich ein unterschiedliches Verhalten als Reaktion auf solch eine Abmahnung an. Die meisten Kanzleien, die eine Abmahnung an Mandanten von uns geschickt haben und anschließend von uns eine Antwort erhalten, gehen auf unsere sachlichen Argumente ein und nehmen dazu ebenso sachlich Stellung. Es werden Argumente ausgetauscht und jeder Anwalt vertritt die Interessen des eigenen Mandanten: die Abmahnkanzlei die Interessen der abmahnenden Rechteinhaber und wir die Interessen der Abgemahnten. So weit so gut, entweder einigt man sich oder eben auch nicht.
Nicht so nach Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Diese Kanzlei verschickt massenweise Textbausteine. Sofern Sie von Waldorf Frommer selbst eine Abmahnung erhalten haben, wissen Sie wovon hier die Rede ist. Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer besteht selten aus weniger als 5 Seiten. Die Abmahnung von Waldorf Frommer trägt dabei meistens die Überschrift:
"Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"
Aus reinen Kostengründen ist es in zahlreichen Fällen - ggf. auch dann, wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zweifelhaft ist - angebracht, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese nimmt Waldorf Frommer die Möglichkeit, ein äußerst kostenträchtiges Klageverfahren auf Unterlassung gegen den Empfänger der Abmahnung zu veranlassen. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung kann ich mich persönlich jedoch noch an keinen Fall erinnern, in dem ich einem Mandanten geraten habe, die volle Forderung von Waldorf Frommer zu erfüllen. Entweder haben wir erst einmal Nachweise angefordert oder wir teilten Waldorf Fommer mit, dass lediglich ein reduzierter Betrag von unserem Mandanten gezahlt wird. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Anwälte von Waldorf Frommer sich nicht einmal die Mühe machen, unsere Schreiben überhaupt zu lesen. Denn als Reaktion auf unser Schreiben kommt dann ein weiteres Schreiben von Waldorf Frommer, diesmal mit der etwas geänderten Überschrift:
"Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
- letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung"
- letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung"
Das Schreiben enthält wieder eine umfangreiche Zusammenstellung zusammenhangsloser Textbausteine, die aus verschiedenen Gerichtsentscheidungen entnommen sind. Inhaltlich sind die Schreiben weitgehend identisch. Ich zitiere aus einer Akte unserer Kanzlei, nachdem wir eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Zahlungsansprüche zurückgewiesen haben (ich könnte aus zahlreichen Fällen zitieren, die folgenden Formulierungen sind wörtlich aus dem Schreiben von Waldorf Frommer zitiert und tauchem in jedem mir bekannten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer auf, nachdem wir wie in der Abmahnung gefordert eine Unterlassungserklärung abgegeben haben):
"Sehr geehrter Herr Kollege Forsthoff,
in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die geführte Korrespondenz.
Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt. Die vollständige Erfüllung der berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft werden jedoch offenbar rechtsirrig verweigert.
Unserer Mandantschaft wird damit Anlass zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche gegeben. Die nachfolgenden Ausführungen zu sämtlichen aufgeworfenen Fragen sind daher als abschließende Stellungnahme unserer Mandantschaft zu verstehen."
in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die geführte Korrespondenz.
Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt. Die vollständige Erfüllung der berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft werden jedoch offenbar rechtsirrig verweigert.
Unserer Mandantschaft wird damit Anlass zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche gegeben. Die nachfolgenden Ausführungen zu sämtlichen aufgeworfenen Fragen sind daher als abschließende Stellungnahme unserer Mandantschaft zu verstehen."
Inhaltlich ist an den Ausführungen von Waldorf Frommer hier bereits nicht ganz zutreffend, dass nicht die geforderte Unterlassungserklärung von uns abgegeben wurde, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung. Die Formulierung "wird jedoch offenbar rechtsirrig verweigert" verleitet mich zu der Annahme, dass die Kanzlei Waldorf Frommer als einzige Anwaltskanzlei auf diesem Planeten die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen hat. Alle Personen, die eine andere rechtliche Auffassung vertreten, sind anscheinen blöd. Ich eingeschlossen. Aber ich bin ja nicht nachtragend.
Bemerkenswert an den oben zitierten Ausführungen von Waldorf Frommer finde ich, dass entgegen der ausdrücklichen Ankündigung noch in keinem einzigen mir bekannten Fall eine "unmittelbare gerichtliche Geltendmachung" erfolgte. Auch sind die auf den nächsten Seiten folgenden Ausführungen der Kanzlei Waldorf Frommer - leider!!! - nicht als abschließende Stellungnahme zu verstehen. Wir gehen üblicherweise in einem weiteren Schreiben gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer nochmals auf unseren rechtlichen Standpunkt ein und erläutern auch noch den Sachverhalt aus unserer Sicht. Und was tut Waldorf Frommer?
Es folgt ein weiteres Schreiben von Waldorf Frommer, wiederum mit folgender Überschrift:
"Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
- letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung"
- letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung"
Aha - war nicht bereits das vorige Schreiben von Waldorf Frommer eine "letzte Zahlungsaufforderung" sowie eine "abschließende Stellungnahme"? Offenbar gibt es bei Waldorf Frommer letzte, allerletzte, allerallerletzte, allerallerallerletzte ..... Zahlungsaufforderungen.
Nochmals die Frage: was ist zu tun nach einer Abmahnung von Waldorf Frommer 2013?
Alle Schreiben von Waldorf Frommer, einschließlich der Abmahnung selbst, bestehen aus umfangreichen Textbausteinen. Waldorf Frommer ist schlau - alle anderen sind doof! Das ist zumindest die Botschaft, die mit den Abmahnungen rüberkommen soll. Ich verstehe die ganzen ellenlangen Schreiben von Waldorf Frommer als beispiellosen Versuch, die Empfänger der Abmahnung einzuschüchtern und mürbe zu machen. Wer nicht sofort zahlt, zahlt vielleicht dann, wenn die ultimative gerichtliche Geltendmachung der (angeblichen!!!) Ansprüche angedroht wird, am besten mehrfach.Wichtig ist vor allem, sich durch dieses Verhalten nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Es gelten auch für Abmahnungen und die Kanzlei Waldorf Frommer dieselben Regeln wie in jedem zivilrechtlichen Verfahren. Derjenige, der etwas haben will, muss den Anspruch geltend machen und beweisen. Und dies ist hier Waldorf Frommer. Denn mit der Abmahnung werden diverse Ansprüche geltend gemacht. Und wenn diese Ansprüche von Waldorf Frommer nicht näher nachgewiesen werden, sondern stattdessen lediglich zusammenhangslose Textbausteine vorgelegt werden, ist dies nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend. Entweder es werden Beweise vorgelegt oder es gibt für Waldorf Frommer eben kein Geld! Die Zitierung mehrerer Urteile kann im Einzelfall nicht beweisen, dass über den Anschluss meines Mandanten eine bestimmte Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dafür müssen schon Ausführungen in tatsächlicher Art gemacht werden.
Wir helfen Ihnen gerne, Sie vor unberechtigten Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu schützen.
Eingestellt am 04.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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