Waldorf Frommer Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: Parker

Parker: Abmahnungen durch Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH im Jahr 2013

Die Firma Constantin Film Verleih GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Parker vorgeworfen wird. Der Film Parker ist vor kurzem offiziell erschienen (in Deutschland am 07.02.2013) und wird im Jahr 2013 von der Firma Constantin Film Verleih GmbH vertrieben. Parker ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Parker ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.

Constantin Film Verleih GmbH Abmahnung Waldorf Frommer 2013: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Film
Parker

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH nichts.

Constantin Film Verleih GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 956,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 506,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz für die Firma Constantin Film Verleih GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Constantin Film Verleih GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Parker abgegolten.

Constantin Film Verleih GmbH Abmahnung Waldorf Frommer 2013: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Parker: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Film Parker hat die Firma Constantin Film Verleih GmbH außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Filme der Firma Constantin Film Verleih GmbH über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nachfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat neben der Firma Constantin Film Verleih GmbH außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Jahr 2013 für Sie finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.


Eingestellt am 16.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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