Waldorf Frommer Abmahnung: Ein riskanter Plan

Ein riskanter Plan Abmahnung durch Waldorf Frommer

Unserer Kanzlei liegen wieder einmal einige aktuelle Abmahnungen der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vor. Einer der Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Tele München Fernseh GmbH. Und dieses Unternehmen hat die Verwertungsrechte an dem Film Ein riskanter Plan. Im Kino in Deutschland war bzw. ist Ein riskanter Plan seit Ende Januar 2012. In der uns vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer soll Ein riskanter Plan Mitte April 2012 illegal über eine Tauschbörse verbreitet worden sein.

Waldorf Frommer Abmahnung Ein riskanter Plan: was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer teilt mit, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Film Ein riskanter Plan über eine spezielle Ermittlungsfirma entdeckt worden sein soll. Diese Behauptung soll zum Nachweis der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung anscheinend erst einmal ausreichend sein (was wir bezweifeln!).
Da die Wiederholungsgefahr vermutet wird, fordert Waldorf Frommer den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Pauschalnzahlung in Höhe von
€ 956,00

zu erbringen. Damit sollen alle Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Ein riskanter Plan abgegolten sein.

Waldorf Frommer Abmahnung Ein riskanter Plan: was tun?

Wenn Sie die finanzielle Belastung aus solch einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen halten wollen, muss unbedingt richtig reagiert werden. Folgeabmahnungen wegen anderer Filme sollten genauso verhindert werden wie zu hohe Kosten aus dieser einen Abmahnung! Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte daher in keinem Falle unterschrieben werden. Genauso wenig sollte einfach eine Zahlung erfolgen, auch nicht die Zahlung nur eines Teilbetrages. Hierin kann ein Schuldeingeständnis bzw. ein Anerkenntnis der Forderung liegen.
Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.


Eingestellt am 18.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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2 Kommentare zum Artikel "Waldorf Frommer Abmahnung: Ein riskanter Plan":

Am 03.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Berg,
sehr geehrter Herr Forsthoff,

genau wie oben beschrieben verhält es sich bei mir.
Die Kanzlei "Waldorf und Frommer" vertritt die "Tele München Fernseh GmbH" und hat wie oben beschrieben entsprechende Forderungen gegen mich.
Nachdem ich nicht reagiert habe, habe ich nun eine "Mahnung" erhalten und eine Fristsetzung, in der ich aufgefordert werde die Unterlassungserklärung einzureichen.
Wenn ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgebe, mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen? Welche (Gesamt-)Kosten kommen auf mich zu?
Was raten Sie mir?

Vorab vielen Dank & freundliche Grüße

Bearbeitet am 03.07.2012 von

Am 03.07.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,

das hängt natürlich davon ab, ob der Vorwurf im Kern zutreffend ist oder nicht. Generell kann mit Waldorf Frommer über die Höhe des Betrages eine Einigung zu einer geringen Höhe erzielt werden. Auch da kommt es jedoch auf gewisse Faktoren an, die nicht pauschal beantwortet werden können.

Wenn nicht auszuschließen ist, dass möglicherweise weitere Werke herunter geladen wurden, ist dringend vor Folgeabmahnungen zu warnen. Dies kann mit einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet leider nicht verhindert werden.

Sie können uns gerne anrufen und Ihren Fall unverbindlich schildern, damit wir Ihnen eine persönliche Einschätzung geben können. Dann können Sie sich entscheiden, wie Sie am besten verfahren.

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