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Waldorf Frommer Abmahnung Studiocanal GmbH: The Lost City of Z
The Lost City of Z: Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH
Und wieder ist ein neuer Film dazu gekommen, für den durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen ausgesprochen werden. Dabei geht es um den Film The Lost City of Z. Die Verwertungsrechte an dem Film The Lost City of Z hat die Firma Studiocanal GmbH, seit einiger Zeit Mandant bei Waldorf Frommer und Auftraggeber zahlreicher Abmahnungen wegen diverser Filme.Waldorf Frommer Abmahnung Studiocanal GmbH The Lost City of Z: was wird gefordert?
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film The Lost City of Z fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Abgeltungebetrag in Höhe von€ 915,00
Dies ist inzwischen der "Standardpreis" bei einer Studiocanal GmbH Abmahnung von Waldorf Frommer, wenn es um einen Film geht. Weiter sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegen über der Studiocanal GmbH abgeben.
VORSICHT GEFAHR:
Waldorf Frommer möchte mit den zahlreichen Abmahnungen natürlich Geld verdienen und das gelingt Waldorf Frommer am besten, wenn Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück schicken, die der Abmahnung beiliegt. Denn dann kann Waldorf Frommer für weitere Filme neben dem Film The Lost City of Z Abmahnungen verschicken, mit Forderungen von jeweils € 915,00 pro Film. Wenn man also selbst noch mehrere andere Filme herunter geladen hat oder wenn dies Dritte über den eigenen Anschluss gemacht haben, können die Forderungen schnell mehrere Tausend Euro betragen. Schließlich ist die Studiocanal GmbH bei weitem nicht die einzige Firma, für die die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt.
Die Forderungen sind im Übrigen recht hoch. Dabei ist die Rechtslage bei weitem nicht so eindeutig wie von Waldorf Frommer behauptet. Wir haben für Sie grundlegende Informationen rund um das Thema Filesharing Abmahnungen zusammengestellt, die Sie in unserem
finden.
Waldorf Frommer Abmahnung Studiocanal GmbH The Lost City of Z: was tun?
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Folgeabmahnungen der Studiocanal GmbH bzw. anderer Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer wegen anderer Filme zu vermeiden. Ebenso wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab. Wenn eine Zahlung sich nicht ganz vermeiden lässt, kann diese jedenfalls reduziert werden. Rufen Sie uns einfach an, wir gegen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.Eingestellt am 30.10.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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