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Waldorf Frommer Abmahnung Tele München: Twilight Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 (Tele München)
Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2: Twilight Abmahnung durch Waldorf Frommer
Die Twilight Saga ist nach wie vor in aller Munde. Vor kurzem wurde in Kanada der letzte Teil mit dem Titel Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 gedreht, der in Deutschland Ende November in den Kinos angelaufen ist. Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 sowie die restliche Twilight Saga ist derart populär, dass sogar Touristentouren zu den Schauplätzen angeboten werden, an denen Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 gedreht wurde.Leider erfolgen auch wieder Abmahnungen im Auftrag der Firma Tele München, die die Rechte an dem Film Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 hat und diesen Film in Deutschland exklusiv vertreibt. Die Abmahnungen werden dabei von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.
Twilight Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?
In der Abmahnung wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Firma Tele München vorgeworfen. Als Anschlussinhaber sollen Sie dafür haften, dass entweder Sie selbst oder aber ein Dritter den FilmBreaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2
über eine Tauschbörse verbreitet hat. Gerade bei der Tauschbörsennutzung durch Dritte ist dies freilich nach aktueller Rechtslage nicht mehr ganz so eindeutig, wie dies die Kanzlei Waldorf Frommer, unterstützt von der Rechtsprechung der Münchner Gerichte, bislang darstellt.
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 werden Sie zur Zahlung von insgesamt
€ 956,00
aufgefordert. Außerdem sollen Sie zugunsten der Firma Tele München eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Twilight Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 2 Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?
Zunächst sollte die Berechtigung der Abmahnung überprüft werden und gegebenenfalls auch die Höhe der finanziellen Forderungen. Sollte sich der Vorwurf im Kern als berechtigt herausstellen oder aber dies wenigstens nicht nachweisbar widerlegen lassen, empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese sollte zur Vermeidung von Nachteilen immer von einem eigenen Anwalt formuliert werden.Eingestellt am 28.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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