Waldorf Frommer Abmahnung Twentieth Century Fox: Homeland - Shalwar Kameez

Twentieth Century Fox Abmahnung durch Waldorf Frommer: Homeland

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit kurzem auch für die Firma Twentieth Century Fox tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Abmahnungen für Twentieth Century Fox ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an der US-Serie Homeland . Auch die Serie Homeland wird in Deutschland von Twentieth Century Fox vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Homeland Shalwar Kameez wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk (TV-Folge), an welchem die Firma Twentieth Century Fox die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um
Homeland Shalwar Kameez

Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass die TV-Folge Homeland Shalwar Kameez zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Twentieth Century Fox kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox nichts.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Homeland: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
€ 471,00
.
Geht es in der Abmahnung hingegen neben Homeland Staffel Shalwar Kameez auch um weitere Homeland Folgen, wird ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 732,00

oder noch höhere Beträge gefordert, je nach Anzahl der abgemahnten Homeland Folgen. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Twentieth Century Fox gegenüber verpflichten, Homeland Shalwar Kameez beziehungsweise die jeweils abgemahnte Homeland Folge zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Homeland: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch Twentieth Century Fox im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Twentieth Century Fox Abmahnungen recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben Homeland Shalwar Kameez weitere Folgen heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Twentieth Century Fox Homeland Shalwar Kameez: was kann noch abgemahnt werden?

Neben Homeland Shalwar Kameez können sämtliche anderen TV-Folgen von Homeland Staffeln abgemahnt werden.


Eingestellt am 19.01.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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