Waldorf Frommer Abmahnung für Twentieth Century Fox: Ice Age - Kollision voraus

Twentieth Century Fox Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit kurzem auch für die Firma Twentieth Century Fox tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Anzahl an Abmahnungen für Twentieth Century Fox ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an dem vor kurzem erschienen Film Ice Age - Kollision voraus. Auch der Film Ice Age - Kollision voraus wird in Deutschland von Twentieth Century Fox vertrieben. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Ice Age - Kollision voraus wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk, an welchem die Firma Twentieth Century Fox die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um den Film
Ice Age - Kollision voraus

Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass der Film Ice Age - Kollision voraus zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Twentieth Century Fox kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox nichts.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Ice Age - Kollision voraus: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
€ 915,00
.
In dieser Forderung sind € 700,00 Schadensersatz sowie € 215,00 Rechtsanwaltskosten enthalten. Die Rechtsanwaltskosten errechnet die Kanzlei Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert von € 1.700,00 (€ 1.000,00 für den Unterlassungsanspruch sowie € 700,00 für den Schadensersatz). Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Twentieth Century Fox gegenüber verpflichten, den Film Ice Age - Kollision voraus zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Ice Age - Kollision voraus: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch Twentieth Century Fox im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Twentieth Century Fox Abmahnungen recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben Ice Age - Kollision voraus weitere Filme heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehreren Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Twentieth Century Fox Waldorf Frommer: was kann noch abgemahnt werden?

Neben dem Film Ice Age - Kollision voraus sind bzw. waren vor kurzem noch mehrere weitere Filme in den Kinos und können ebenfalls abgemahnt werden:
Für Abmahnungen an einem der weiteren Filme gilt das oben Gesagte. In Abmahnungen wegen eines Films werden € 915,00 geltend gemacht, bei mehreren Filmen sind die Forderungen deutlich höher.


Eingestellt am 16.09.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff