Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Tandem Communications GmbH: Crossing Lines - Staffel 1

Tandem Communications GmbH Crossing Lines - Staffel 1 Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit kurzem auch für die Firma Tandem Communications GmbH tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits einige Abmahnungen für die Tandem Communications GmbH ausgesprochen. Derzeit erfolgen Abmahnungen an der neuen Serie Crossing Lines - Staffel 1. Auch die Serie Crossing Lines wird in Deutschland von Tandem Communications GmbH vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Crossing Lines - Staffel 1 wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Tandem Communications GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk (TV-Folge), an welchem die Firma Tandem Communications GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um die Folgen
Crossing Lines - Staffel 1 Folge 1

und
Crossing Lines - Staffel 1 Folge 2

Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass die TV-Folgen Crossing Lines - Staffel 1 Folge 1 und Crossing Lines - Staffel 1 Folge 2 zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von der Tandem Communications GmbH kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Tandem Communications GmbH nichts.

Tandem Communications GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
€ 732,00
.
Geht es in der Abmahnung hingegen lediglich um eine TV-Folge aus Crossing Lines, wird ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 471,00

gefordert. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Tandem Communications GmbH gegenüber verpflichten, die jeweilige Folge aus Crossing Lines, in unserem Beispielsfall also die beiden Folgen Crossing Lines - Staffel 1 Folge 1 und Crossing Lines - Staffel 1 Folge 2, zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.

Tandem Communications GmbH Abmahnung Waldorf Frommer Crossing Lines - Staffel 1: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch Tandem Communications GmbH im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Tandem Communications GmbH Abmahnungen recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben der abgemahnten Folge von Crossing Lines weitere Folgen heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Tandem Communications GmbH Crossing Lines Staffel 2: was kann noch abgemahnt werden?

Neben den genannten beiden TV-Folgen aus Crossing Lines können sämtliche anderen TV-Folgen von Crossing Lines - Staffel 1 oder auch anderen Crossing Lines Staffeln abgemahnt werden.


Eingestellt am 31.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff