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Waldorf Frommer Twentieth Century Fox Abmahnung Independence Day: Wiederkehr
Twentieth Century Fox Abmahnung durch Waldorf Frommer
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit kurzem auch für die Firma Twentieth Century Fox tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Anzahl an Abmahnungen für Twentieth Century Fox ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an dem vor kurzem erschienen Film Independence Day: Wiederkehr. Auch der Film Independence Day: Wiederkehr wird in Deutschland von Twentieth Century Fox vertrieben. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Independence Day: Wiederkehr wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?
Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk, an welchem die Firma Twentieth Century Fox die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um den FilmIndependence Day: Wiederkehr
Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass der Film Independence Day: Wiederkehr zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Twentieth Century Fox kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox nichts.Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer: was will man von mir?
In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret€ 915,00
.Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Twentieth Century Fox gegenüber verpflichten, den Film Independence Day: Wiederkehr zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.
Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Independence Day: Wiederkehr: was jetzt?
Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch Twentieth Century Fox im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.Da Twentieth Century Fox Abmahnungen recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben Independence Day: Wiederkehr weitere Filme heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehreren Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.
Twentieth Century Fox Waldorf Frommer: was kann noch abgemahnt werden?
Neben dem Film Independence Day: Wiederkehr sind bzw. waren vor kurzem noch mehrere weitere Filme in den Kinos und können ebenfalls abgemahnt werden:Für Abmahnungen an einem der weiteren Filme gilt das oben Gesagte. In Abmahnungen wegen eines Films werden € 915,00 geltend gemacht, bei mehreren Filmen sind die Forderungen deutlich höher.
Eingestellt am 01.08.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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