Waldorf Frommer Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung: Shazam!

Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films Shazam!

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit einiger Zeit auch für die Firma Warner Bros. Entertainment Inc. tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Anzahl Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an dem Film Shazam!. Auch der Film Shazam! wird von der Warner Bros. Entertainment Inc. vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Shazam! wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtliche geschützter Film wie Shazam!, an welchem die Firma Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um den Film
Shazam!
.
Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass der Film Shazam! zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma Digital Forensics GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Warner Bros. Entertainment Inc. kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment Inc. nichts.

Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung Waldorf Frommer Shazam!: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
915,00
.
Geht es in der Abmahnung hingegen um mehrere Filme wie beispielsweise Shazam!, wird ein höherer Betrag gefordert. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Warner Bros. Entertainment Inc. gegenüber verpflichten, den Film Shazam!zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.

Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung Waldorf Frommer Shazam!: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch die Warner Bros. Entertainment Inc. im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen für den Film Shazam! recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer jedoch dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben dem abgemahnten Film Shazam! weitere Filme oder Folgen von Serien heruntergeladen hat oder wenn etwa Dritte über den eigenen Internetanschluss möglicherweise neben dem Film Shazam! weitere Filme über eine Tauschbörse heruntergeladen und diese Filme damit automatisch zum Download bereitgestellt haben.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Warner Bros. Entertainment Inc. Shazam!: was kann noch abgemahnt werden?

Neben dem genannten Film Shazam! können alle anderen Filme oder Serienfolgen abgemahnt werden, an welchen die Firma Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Nutzungsrechte hat.


Eingestellt am 29.08.2019 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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