Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Rock Of Ages, Argo, Jesus liebt mich, Back in the game, Der Hobbit: Eine unerwartete Reise, Die Vermessung der Welt, Gangster Squad, Schutzengel, Der Vorname, Die Qual der Wahl, Mann tut was mann kann 2013

Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Waldorf Frommer: Rock Of Ages u.a.

Gerade in der Weihnachtszeit gibt es nichts Entspannenderes, als die Füße auf die Couch zu legen und einen Film anzuschauen. Wer nicht ins Kino gehen will, lädt vielfach im Internet einen Film herunter, der zuhause angesehen werden kann. Erfolgt ein solcher Download über eine Tauschbörse, ist dies in aller Regel illegal, da der Rechteinhaber seine Zustimmung hierzu nicht erteilt hat. Einer der Rechteinhaber von zahlreichen Filmen ist die Warner Bros. Entertainment GmbH. Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH hat bereits vor einiger Zeit die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Abmahnungen an ertappte Tauschbörsennutzer zu schicken - oder eben die Personen, auf die der betreffende Internetanschluss angemeldet ist. Wer also in der Weihnachtszeit einen Film herunter geladen hat, an dem die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH die Verwertungsrechte hat, dem droht eine Abmahnung im Jahr 2013.

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung: was kann abgemahnt werden?

Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Verwertungsreche an zahlreichen Filmen. Derzeit sind folgende Filme im Kino oder kommen demnächst ins Kino:
Rock Of Ages
Argo
Jesus liebt mich
Back in the game
Der Hobbit: Eine unerwartete Reise
Die Vermessung der Welt
Gangster Squad
Schutzengel
Der Vorname
Die Qual der Wahl
Mann tut was mann kann

Für diese Filme erfolgen Abmahnungen durch die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung: was wird gefordert?

Sofern Sie einen der Filme Rock Of Ages, Argo, Jesus liebt mich, Back in the game, Der Hobbit: Eine unerwartete Reise, Die Vermessung der Welt, Gangster Squad, Schutzengel, Der Vorname, Die Qual der Wahl oder Mann tut was mann kann oder einen der zahlreichen anderen Filme der Warner Bros. Entertainment GmbH heruntergeladen haben, werden in der gegen Sie gerichteten Abmahnung (sofern es um einen Film geht)
€ 956,00

Bei mehreren auf einmal abgemahnten Filmen werden deutlich höhere Beträge gefordert.

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung: was tun?

Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist die Frage der Verantwortlichkeit nicht mehr so eindeutig geregelt, wenn Dritte den Verstoß begangen haben. Dann haftet der Anschlussinhaber nicht mehr ohne weiteres. Hierzu sollten Sie sich beraten lassen. Außerdem lassen sich selbst bei einer berechtigten Abmahnung die Höhe der Forderungen reduzieren.
Gerade wer mehrere Filme herunter geladen hat, sollte unbedingt darauf achten, keine weitern Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu erhalten. Neben den Filmen Rock Of Ages, Argo, Jesus liebt mich, Back in the game, Der Hobbit: Eine unerwartete Reise, Die Vermessung der Welt, Gangster Squad, Schutzengel, Der Vorname, Die Qual der Wahl beziehungsweise Mann tut was mann kann der Warner Bros. Entertainment GmbH werden noch für zahlreiche weitere Filme anderer Rechteinhaber ausgesprochen. Diese sollten und diese können wirksam verhindert werden.


Eingestellt am 19.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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